Vielleicht bekommt man die Entscheidung ja doch noch irgendwann zu lesen, dann kennen wir die Argumente des OLG.
MuFl
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In Berlin läuft gerade eine Aktion Richter und Rechtspfleger als Vormünder für unbegleitete mdj. Flüchtlinge anzuwerben.
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Warum nicht die Verwaltungskollegen aus den OLG's und den Ministerien?
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Die dürften eingeschlossen sein, da es in der Mehrheit Richter und Rechtspfleger sind.
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Kaum, da sie - zumindest am Ministerium, die Rpfl. auch am OLG - in der Mehrheit weder richterliche noch rechtspflegerische Aufgaben wahrnehmen. Daher die Frage. Nun, warten wir ab, ob sie sich selbst angesprochen fühlen ...
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Ich glaube (hoffe?), daß bei der Interessenabfrage weniger die ausgeübte Tätigkeit als vielmehr die Qualifikation im Vordergrund steht...
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Jetzt wo die großen Consultinggesellschaften schon um Amtshilfe gefragt wurden vom BAMF, ob sie Entscheider für die Asylverfahren schicken können, können ja auch Richter und Rpfl Vormundschaften übernehmen. - Klar, dann bin ich gleichzeitig als Fam-Rpfl meine eigene Rechtsaufsicht
Nebenbei: bei einem Bruttosälar von um die 60.000 € p. a. wird das BAMF sicher viele Unternehmensberater abwerben... interessant fände ich den clash of culture, wenn ehemalige Post- und Telekombeamte beim BAMF auf Unternehmensberater treffen.:D
Zurück zu umF: Hier - im Binnenland - tauchen auch gerade wieder sehr viele umF auf. Angeblich sind sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften bislang nicht als minderjährig erkannt worden.
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Jetzt wo die großen Consultinggesellschaften schon um Amtshilfe gefragt wurden vom BAMF, ob sie Entscheider für die Asylverfahren schicken können, können ja auch Richter und Rpfl Vormundschaften übernehmen. - Klar, dann bin ich gleichzeitig als Fam-Rpfl meine eigene Rechtsaufsicht Nebenbei: bei einem Bruttosälar von um die 60.000 € p. a. wird das BAMF sicher viele Unternehmensberater abwerben... interessant fände ich den clash of culture, wenn ehemalige Post- und Telekombeamte beim BAMF auf Unternehmensberater treffen.:D Zurück zu umF: Hier - im Binnenland - tauchen auch gerade wieder sehr viele umF auf. Angeblich sind sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften bislang nicht als minderjährig erkannt worden.
Vielleicht ist das wie bei den kriminellen Jugendlichen ohne Papiere. Die werden im Laufe der Jahre auch immer jünger. Bei der ersten Verurteilung im Jahr 2014 waren sie noch 1995 geboren, jetzt plötzlich aber im Jahr 1999. Viele dieser Kinder leiden auch an sehr frühzeitiger Glatzenbildung und vorzeitigem Faltenwurf der Haut.... -
Naja, so ganz abwegig finde ich es nicht, dass man einige zunächst nicht als minderjährige erkennt: Diejenigen, die auf der Flucht tatsächlich einiges mitgemacht haben (und auch davor - einige haben ja doch recht "beeindruckende" Fluchtgründe) sehen anfangs oft schon arg vorgealtert aus, so dass die erste Alterseinschätzung wirklich daneben liegen könnte. Wenn sie dann hier in einer umF-Einrichtung aufgepäppelt werden, relativiert sich dann manches wieder.
Vom reinen Aussehen wundere ich mich auch manchmal, wenn mir ein umF gegenüber sitzt, den ich locker auf mindestens 20 geschätzt hätte. Aber bitte, die Alterseinschätzung mache ja nicht ich. Einer hat mir nach fast zwei Jahren Vormundschaft tränenüberströmt zugegeben, dass er tatsächlich nicht minderjährig sei, sondern schon 21. Er sei auch nicht Syrer, sondern Libyer. Er habe das nur auf Anraten seiner Schleuser angegeben. So ein Outing finde ich ja schon mutig. War bislang ein Vorzeige-umF: Hat schnell deutsch gelernt, schnell eine Ausbildung gefunden, war in der Wohngruppe vorbildlich - der Vormund kam regelmäßig gerade ins Schwärmen und fand es schade, nun nicht mehr für ihn zuständig zu sein. Gut, als Libyer darf er wohl auch als Volljähriger bleiben, auch wenn sein Asylantrag abgelehnt werden sollte.
Vermutlich sind viele umF tatsächlich nicht minderjährig - aber besser so wie wenn die Jugendämter sie alle vorzeitig aus Spargründen für volljährig erklären...
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Vermutlich sind viele umF tatsächlich nicht minderjährig - aber besser so wie wenn die Jugendämter sie alle vorzeitig aus Spargründen für volljährig erklären...
Im Interesse der tatsächlich Minderjährigen kann es nicht sein, wenn ohnehin knappe staatliche Mittel so eingesetzt werden, dass Volljährige die ihnen nicht zustehenden Plätze in entsprechenden Einrichtungen blockieren. -
Vermutlich sind viele umF tatsächlich nicht minderjährig - aber besser so wie wenn die Jugendämter sie alle vorzeitig aus Spargründen für volljährig erklären...
Im Interesse der tatsächlich Minderjährigen kann es nicht sein, wenn ohnehin knappe staatliche Mittel so eingesetzt werden, dass Volljährige die ihnen nicht zustehenden Plätze in entsprechenden Einrichtungen blockieren.Durch die angeblich Minderjährigen erfolgt durch die Falschangabe ein Mißbrauch von staatlichen Leistungen und bei Straftaten wird dann u. U. auch noch das mildere Jugendstrafrecht beansprucht.
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Warum nicht die Verwaltungskollegen aus den OLG's und den Ministerien?
Ungeeignet.
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Warum nicht die Verwaltungskollegen aus den OLG's und den Ministerien?
Ungeeignet.
Sie sind ja nicht mal geeignet, mal paar Fortbildungsveranstaltungen zu organisieren für die vielen Fragen (siehe hier auch im Forum), mit denen sich Richter und Rechtspfleger derzeit rumschlagen müssen.
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Vermutlich sind viele umF tatsächlich nicht minderjährig - aber besser so wie wenn die Jugendämter sie alle vorzeitig aus Spargründen für volljährig erklären...
Im Interesse der tatsächlich Minderjährigen kann es nicht sein, wenn ohnehin knappe staatliche Mittel so eingesetzt werden, dass Volljährige die ihnen nicht zustehenden Plätze in entsprechenden Einrichtungen blockieren.Wer schon etwas älter ist, kann sich sicher noch daran erinnern, dass bei den ersten großen Flüchtlingsankünften ab den 90er-Jahren die Probleme exakt die gleichen waren. Sie wurden damals bewältigt und deshalb sollte man in einem der reichsten Länder der Erde nicht so tun, als wenn sie heute nicht bewältigt werden könnten. Man muss das nur wollen.
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Die Therapiegruppe "Selbstbewußt und selbstreflektiert Auftreten gegenüber Oberbehörden" trifft sich im Smalltalkbereich.
(p.s.: Danke für die Belehrung, Cromwell, aber ich fürchte Dein altersmilder Blick auf die Migrations-Situation könnte zu einem etwas hinkenden Vergleich geführt haben. Geschichte wiederholt sich nicht. Und wenn doch, dann als Farce. Aber wir wollen uns hier ja sicher nicht über den Unsinn eines moralischen Imperativs im Land der Dichter und Denker austauschen.) -
in einem der reichsten Länder der Erde
Tut mir leid, aber das muss ich an dieser Stelle mal sagen: Den Eindruck kann man nicht gewinnen, wenn man an unserere Rentenprognosen denkt, die vielen Leute, die noch immer nicht von ihrem erarbeiteten Geld leben können, an unser Gesundheitswesen (wie lange ein gesetzlich Versicherter auf einen Facharzttermin warten muss, sofern er denn überhaupt einen bekommt, was er dann noch alles selbst bezahlen muss ...), an unser Bildungssystem (was gefühlt qualitativ immer mehr bergab geht - siehe massenhafter Unterrichtsausfall, keine Vertretungen ....), an viele marode Brücken und Straßen, an den miserablen Zustand unserer Bundeswehr ..... eben überhaupt an alles das, wo an den sozial Schwachen oder im gesamten öffentlichen Dienst angesichts leerer Kassen immer mehr eingespart wird.
Man darf den Reichtum eines Landes nicht mit den obersten 10% gleichsetzen. Und gegen ständige Vergleiche, wie schlecht es doch Menschen in manchen Ländern auf dieser Erde geht, wehre ich mich vehement, denn der Blick nach unten/hinten hat einen noch nie vorwärts gebracht.
Nach der genannten Aussage könnten wir ja solange Flüchtlinge aufnehmen, bis wir das Niveau der Herkunftsländer erreicht haben. Da fehlt ja jeglicher Anreiz, überhaupt noch arbeiten oder irgendwas schaffen zu wollen. -
Mein persönlicher Eindruck ist ein anderer: Es scheitert nicht am Geld, sondern daran, wie es eingesetzt wird. Aber das ist eine andere Frage.
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Wie auch immer, ich bitte darum, es bei den fachlichen Aspekten des Threadthemas zu belassen.
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OLG Schleswig-Holst., 14 UF 32/16, (juris) Zur Auswahlentscheidung des Familiengerichts bei der Bestellung eines Vormunds für unbegleitete minderjährige Ausländer
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Ich hänge mich hier einfach mal an:
Neuerdings schlägt das Jugendamt, das bisher als Vormund für die minderjährigen Flüchtlinge bestellt wurde, ehrenamtliche Vormünder vor.
angegeben werden lediglich Name und Anschrift, beigefügt ist ein amtliches Führungszeugnis.
Ansonsten keinerlei weitere Angaben.
Ich halte das für etwas dünn . Z
umindest sollte kurz dargelegt werden ,aus welchen Gründen der vorgeschlagene Vormund geeignet ist das Amt zu übernehmen.
Sehe ich das jetzt zu eng ?
Würdet ihr die Vormünder ohne weitere Nachfragen bestellen ? -
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