Vergütung seit vier Monaten nicht angewiesen

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    Überlastung des Rechtspflegers mag vielleicht eine Entschuldigung sein - aber nicht auf Dauer. In Bayern gibt es ein Ministerialschreiben, wonach die Vergütung aus der Staatskasse für Anwälte, Vormünder, Betreuer etc. unverzüglich - idR also binnen drei Tagen - festzusetzen ist. ...


    Ich kenne das erwähnte Schreiben nicht, halte es jedoch für nicht umsetzbar.

    Abgesehen davon, dass die Frist von drei Tagen mit der realen Arbeitsbelastung, verzögerter Vorlage der entsprechenden Anträge usw. überhaupt nicht in Einklang steht, kann auch die Festsetzung in vielen Fällen gar nicht in der geforderten Frist erfolgen, einfach weil die Anträge teilweise zu beanstanden sind.
    (Mal abgesehen davon, dass man leider bei manchen Betreuern ein gewisses Druckmittel benötigt, wenn nach der zweiten Mahnung immer noch keine Rechnungslegung eingeht, jedoch der Vergütungsantrag pünktlich nach Ablauf des Zeitraumes eingeht.)

  • Wie kann man nur so mit einer Umgangspflegerin umgehen?!

    In unserem Bezirk haben wir echt Probleme geeignete Umgangspfleger zu finden, die sich dieser doch eher delikaten Angelegenheiten annehmen. Sie dann auch noch vergütungsmäßig zu gängeln könnten wir uns hier nicht erlauben.

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    Danke für deine klare Einschätzung. Neben uns gibt es einen Pool engagierter und qualifizierter Berufsvormünder und Umgangspfleger. Sie kommen teils aus anderen Gerichtsbezirken zu uns, weil unser AG - von Urlaubszeiten abgesehen - sofort die Abrechnungen bearbeitet. Die Zurückweisung unberechtigter Forderungen erfolgt ohne lange Nachfragen, um eine rasche Klärung zu erreichen. Der SE ein großes Lob!

  • Eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage würde ich gar nicht erwarten. Ein anderes AG mit dem ich hier zusammenarbeite braucht im Schnitt zwei bis maximal vier Wochen um eine Kostennote mit Ergebnis zu bearbeiten - das ist ja vollkommen in Ordnung. Man rechnet ja mit gewissen Bearbeitungszeiten. Aber drei, inzwischen bald vier Monate sind einfach jenseits des Verständlichen für mich.

    Dann wird mir wohl nicht viel mehr bleiben, als deutliche Worte mit Fristsetzung und Androhung einer DAB zu finden.

  • Mal unabhängig von der Entscheidungsdauer bei der Vergütungsfestsetzung:
    Wie sind Eure Erfahrungen, was im Anschluss an die Festsetzung die Erledigungszeiten bis zur tatsächlichen Auszahlung der Gelder anbelangt?

  • Wie kann man nur so mit einer Umgangspflegerin umgehen?!

    In unserem Bezirk haben wir echt Probleme geeignete Umgangspfleger zu finden, die sich dieser doch eher delikaten Angelegenheiten annehmen. Sie dann auch noch vergütungsmäßig zu gängeln könnten wir uns hier nicht erlauben.

    Überlastung des Rechtspflegers mag vielleicht eine Entschuldigung sein - aber nicht auf Dauer. In Bayern gibt es ein Ministerialschreiben, wonach die Vergütung aus der Staatskasse für Anwälte, Vormünder, Betreuer etc. unverzüglich - idR also binnen drei Tagen - festzusetzen ist. Diese Frist können wir hier auch nur im optimalen Fall einhalten. Aber länger als zwei Wochen sind bei uns die Ausnahmen. In diesem Schreiben ist u. a. auch aufgeführt, dass für den Fall der Abwesenheit der Akte auch soweit möglich aufgrund der elektronisch verfügbaren Dokumente entschieden werden soll bzw. die Akte kurzfristig zurückgefordert werden soll.

    Wie in #2 bereits beschrieben würde ich unter Hinweis auf bereits erhebliche Verfahrensdauer und wirtschaftliche Probleme für den Fall der weiteren Verzögerung Frist zum Erlass einer rechtsmittelfähigen Entscheidung unter Androhung einer DAB für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs setzen.

    Es lebe die rechtspflegerische Unabhängigkeit...


    Zur Sache selbst. Das ist echt nicht mehr hinnehmbar. Natürlich gibt es immer wieder Mal längere Bearbeitungszeiten. Schön wäre es, wenn man immer "ran" wäre. Aber wenn mich ein Betreuer, Verfahrenspfleger etc. anruft und nachfragt, dann kümmere ich mich. Wenn es denn berechtigt ist. Nach ein, zwei Wochen braucht mir auch keiner auf der Matte stehen bei "normaler" Vergütung. Aber wenn es -wie hier angegeben- um tausende Euro geht, dann würde ich die Sache auch vorziehen. Das kann man niemandem zumuten so lange in dieser Höhe in Vorleistung zu gehen bezüglich der Auslagen.
    Also sprich noch Mal kurz mit dem zuständigen Rpfl. und sage ihm, dass Du dann keine andere Möglichkeit siehst als die DAB, auch wenn es nicht das ist, was Du willst.
    So eine Zusammenarbeit wünscht sich ja eigentlich niemand.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Mal unabhängig von der Entscheidungsdauer bei der Vergütungsfestsetzung:
    Wie sind Eure Erfahrungen, was im Anschluss an die Festsetzung die Erledigungszeiten bis zur tatsächlichen Auszahlung der Gelder anbelangt?

    Die Geschäftsstelle muss bei uns in ForumStar eine zweite Freigabe der Auszahlung machen, dann geht das am nächsten Tag elektronisch zur Kasse und 2 weitere Tage später wird das Geld auf dem Empfängerkonto sein. Entscheidender Faktor ist somit, wie lange die Gst zur Abarbeitung der Rpfl-Akte braucht, die anderen Zeiten sind vernachlässigbar. Wenn hier alle anwesend sind, passiert das in 2 Tagen, in der Urlaubszeit kann es auch mal 1-2 Wochen dauern.

  • Grade hereingekommen von einem anderen AG mit dem ich arbeite - ebenfalls Festsetzung, Geldeingang an dem Tag, an dem mich hier postalisch die Festsetzung erreichte.

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    Überlastung des Rechtspflegers mag vielleicht eine Entschuldigung sein - aber nicht auf Dauer. In Bayern gibt es ein Ministerialschreiben, wonach die Vergütung aus der Staatskasse für Anwälte, Vormünder, Betreuer etc. unverzüglich - idR also binnen drei Tagen - festzusetzen ist. ...


    Ich kenne das erwähnte Schreiben nicht, halte es jedoch für nicht umsetzbar.

    Abgesehen davon, dass die Frist von drei Tagen mit der realen Arbeitsbelastung, verzögerter Vorlage der entsprechenden Anträge usw. überhaupt nicht in Einklang steht, kann auch die Festsetzung in vielen Fällen gar nicht in der geforderten Frist erfolgen, einfach weil die Anträge teilweise zu beanstanden sind.
    (Mal abgesehen davon, dass man leider bei manchen Betreuern ein gewisses Druckmittel benötigt, wenn nach der zweiten Mahnung immer noch keine Rechnungslegung eingeht, jedoch der Vergütungsantrag pünktlich nach Ablauf des Zeitraumes eingeht.)

    Wir halten das hier auch nicht für umsetzbar. Im Regelfall wandert die Akte nach Verfahrensabschluss durch so viele Hände - da sind wir Rpfl oft die letzten in der Nahrungskette zur Festsetzung. Derzeit sind wir hier im Regelfall bei rund zwei Wochen, wenn sehr viel los war, hat es auch schon mal vier Wochen gedauert. Das lag aber weniger an der Trägheit von uns Rechtspflegern, sondern weil die Akte eben noch von vielen anderen benötigt wurde.

    Den Grundgedanken des JMS teile ich ja, dass begründete Ansprüche gegen die Staatskasse möglichst rasch ausgezahlt werden. Dramatisches Gegenbeispiel ist wohl Griechenland, bei dem einige Pleite gegangen sind, die viele Aufträge beim Staat hatten. Hier ist es ja ähnlich: Gerade bei intensiven Umgangspflegschaften mit sehr viel Zeitaufwand können schon schnell größere Ausstände entstehen, die bei längerer Säumnis auch irgendwann existenzbedrohend sein können. Und in eigenen Sachen ärgert man sich ja auch, wenn z. B. die Beihilfe ewig zur Erstattung braucht - aber das ist ein eigenes leidiges Thema (und zumindest hier in Bayern seit einigen Jahren auch wieder besser geworden).

  • Nun hat mich eine Verfügung der Bezirksrevisorin erreich, weitergeleitet durch eine wieder andere Rechtspflegerin mit der "Gelegenheit zur Stellungnahme".

  • Wenn in der Sache nichts Erhellendes mehr gekommen ist, würde meine Stellungnahme etwa lauten, daß jetzt der Worte genug gewechselt wurden und das Gericht Taten (=Entscheidungen) endlich folgen lassen möge. Und zwar recht bald. Vielleicht verbunden mit dem Hinweis, daß auch meine Geduld endlich ist...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Zitat

    In Bayern gibt es ein Ministerialschreiben, wonach die Vergütung aus der Staatskasse für Anwälte, Vormünder, Betreuer etc. unverzüglich - idR also binnen drei Tagen - festzusetzen ist.


    Hat jemand dieses Schreiben und kann es mir zukommen lassen?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wie kann man nur so mit einer Umgangspflegerin umgehen?!

    In unserem Bezirk haben wir echt Probleme geeignete Umgangspfleger zu finden, die sich dieser doch eher delikaten Angelegenheiten annehmen. Sie dann auch noch vergütungsmäßig zu gängeln könnten wir uns hier nicht erlauben.

    Überlastung des Rechtspflegers mag vielleicht eine Entschuldigung sein - aber nicht auf Dauer. In Bayern gibt es ein Ministerialschreiben, wonach die Vergütung aus der Staatskasse für Anwälte, Vormünder, Betreuer etc. unverzüglich - idR also binnen drei Tagen - festzusetzen ist. Diese Frist können wir hier auch nur im optimalen Fall einhalten. Aber länger als zwei Wochen sind bei uns die Ausnahmen. In diesem Schreiben ist u. a. auch aufgeführt, dass für den Fall der Abwesenheit der Akte auch soweit möglich aufgrund der elektronisch verfügbaren Dokumente entschieden werden soll bzw. die Akte kurzfristig zurückgefordert werden soll.

    Wie in #2 bereits beschrieben würde ich unter Hinweis auf bereits erhebliche Verfahrensdauer und wirtschaftliche Probleme für den Fall der weiteren Verzögerung Frist zum Erlass einer rechtsmittelfähigen Entscheidung unter Androhung einer DAB für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs setzen.

    Mit anderen Worten: Ein Saustall!

    Was würden manche Kollegen sagen, wenn sie selbst mehr als vier Monate auf ihr Gehalt warten müssten? Aber insoweit sitzt man im öffentlichen Dienst ja im Trockenen.

  • Ich bin in den Jahren auch mal bisschen rumgekommen und kann sagen, dass sowas verschiedene Ursachen hat. Natürlich spielt auch die Besetzung eine Rolle in Zusammenhang mit der Personalbedarfsberechnung (Pebb§y), die nicht der Realität entspricht. Man müsste das betreffende Gericht mal sehr genau beleuchten, um die Ursachen herauszufinden. Ich habe oftmals sehen müssen, dass man in seinem Aufgaben-Spektrum keine Prioritäten setzt, z.B. die Priorität für (in 4 Jahren) mehrfache kleinliche Überprüfungen der wirtschaftlichen Verhältnisse genauso hoch ansetzt wie die für eine familiengerichtliche Genehmigung oder Vergütungsfestsetzungen. Man arbeitet teilweise nicht effektiv, macht Dinge, die man locker die Geschäftsstellen erledigen lassen kann. Wenn man über viele Jahre hinweg seine Arbeitsweisen und Ansichten, insbesondere was ein kleinliches Herangehen angeht, nicht den regelmäßig veränderten Pebb§y-Zahlen anpasst, hat man nun mal nur 2 Alternativen: Entweder man arbeitet jeden Tag länger als die Sollzeit oder die Rückstände werden sich immer mehr auftürmen. Manchmal kommt man dann sogar in einen Teufelskreis. Ich weiß von einem Amtsgericht, bei dem die Anwälte alle erst einmal Vorschussrechnungen gegenüber der Staatskasse vorlegen, weil sie auf ihre Vergütungen immer so lange warten mussten. Dies bedeutete aber für die Rechtspfleger und Geschäftsstellen noch mehr Arbeit, es wurden noch mehr Rückstände. Wenn man einmal in so einem Kreislauf drin ist, kommt man auch schwer wieder heraus. Auch unterliegen manche Dienstvorstände dem Wahn, dass man jedes Jahr was anderes machen soll, was aber dazu führt, dass man sich ständig wieder mehr oder weniger einarbeiten muss, aber gleichzeitig auch noch anderen helfen muss sich einzuarbeiten. Auch hier häufen sich erfahrungsgemäß die Rückstände.

    Die Gründe sind so vielfältig denkbar, dass ich mich erst einmal mit Schuldzuweisungen wie "Saustall! Was würden manche Kollegen sagen, wenn sie selbst mehr als vier Monate auf ihr Gehalt warten müssten? Aber insoweit sitzt man im öffentlichen Dienst ja im Trockenen" zurückhalten würde, bevor die Ursachen genau ermittelt wurden. Sind sie aber ermittelt, muss man von den Beteiligten erwarten, dass sie nicht stur sind und gute Ratschläge annehmen.

  • Die Ursachen sind einerlei. Eine Wartezeit von mehr als vier Monaten ist unter jedem denkbaren Gesichtspunkt inakzeptabel. Ob das dann am einzelnen Kollegen oder am "System" liegt, kann dem Antragsteller zu Recht völlig gleichgültig sein.

    Aber die Dinge mit den Prioritäten hast Du sicher zutreffend formuliert. Ich kenne Kollegen, die wegen einer Umsatzsteuerbeanstandung von ein paar Cent einen vierseitigen Zurückweisungsbeschluss schreiben, während die wichtigen Dinge liegen bleiben. Da fällt man dann doch manchmal vom Glauben ab.

    Mit dem Nachwuchs im Rechtspflegerbereich ist es zudem auch nicht zum Besten bestellt. Wer um die Dinge weiß, wird es sich - mit den betreffenden Noten - sicher zweimal überlegen, ob er diesen Beruf ergreift. Und hieran hängt natürlich ein Rattenschwanz: Die Besten kommen nicht, also werden für diejenigen, die kommen, notgedrungen die Anforderungen reduziert und dann trifft alle schier der Schlag, wenn sie sehen, welche "wahren" Anforderungen in der Praxis auf sie zukommen. Dort wird dann oft unterhalb des erforderlichen Levels gearbeitet und am Ende bleibt die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke, weil im Prinzip nichts mehr geprüft wird, sondern die Sachen einfach durchgewunken werden.

    Ein solches "System" ist nichts Erstrebenswertes und über kurz oder lang wird sich unser Berufsstand - jedenfalls hinsichtlich des qualitativen Anspruchs - wohl selbst abschaffen.

  • Die Ursachen sind einerlei. Eine Wartezeit von mehr als vier Monaten ist unter jedem denkbaren Gesichtspunkt inakzeptabel. Ob das dann am einzelnen Kollegen oder am "System" liegt, kann dem Antragsteller zu Recht völlig gleichgültig sein.

    Aber die Dinge mit den Prioritäten hast Du sicher zutreffend formuliert. Ich kenne Kollegen, die wegen einer Umsatzsteuerbeanstandung von ein paar Cent einen vierseitigen Zurückweisungsbeschluss schreiben, während die wichtigen Dinge liegen bleiben. Da fällt man dann doch manchmal vom Glauben ab.

    Mit dem Nachwuchs im Rechtspflegerbereich ist es zudem auch nicht zum Besten bestellt. Wer um die Dinge weiß, wird es sich - mit den betreffenden Noten - sicher zweimal überlegen, ob er diesen Beruf ergreift. Und hieran hängt natürlich ein Rattenschwanz: Die Besten kommen nicht, also werden für diejenigen, die kommen, notgedrungen die Anforderungen reduziert und dann trifft alle schier der Schlag, wenn sie sehen, welche "wahren" Anforderungen in der Praxis auf sie zukommen. Dort wird dann oft unterhalb des erforderlichen Levels gearbeitet und am Ende bleibt die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke, weil im Prinzip nichts mehr geprüft wird, sondern die Sachen einfach durchgewunken werden.

    Ein solches "System" ist nichts Erstrebenswertes und über kurz oder lang wird sich unser Berufsstand - jedenfalls hinsichtlich des qualitativen Anspruchs - wohl selbst abschaffen.


    Das von dir angesprochene "Durchwinken", das sicher nicht erstrebenswert ist, führt im hier besprochenen Fall jedoch wohl eher zu einer schnelleren Erledigung des Antrages als eine kleinliche Prüfung. Von daher passen die Ausführungen zum Nachwuchs in diesem Thread, wo es letztlich um die Quantität der Bearbeitung geht, m. E. eher nicht.

  • Der Ehrlichkeit halber eingeräumt bin ich auch durchaus an einem Punkt, an dem es mir schwer fällt, nicht zu unterstellen, dass man ein Stück weit darauf spekuliert, irgendwann stünde mir das Wasser finanziell hoch genug, dass ich um des lieben Friedens (aka der Zahlung) Willen, die Rechnungen noch einmal mit dem Mindeststundensatz einreiche, wissend, dass sie dann in kürzester Zeit angewiesen würden.

    Es hat schon ein G´schmäckle mittlerweile.

  • Solche Gedanken habe ich noch nie wahrgenommen - und das glaube ich auch nicht.

    Das sind ja eher die typischen Verhaltensweisen einer Versicherung, die was zahlen soll. Hier muss ja der Rechtspfleger nichts aus seiner Tasche zahlen.

  • Vielleicht kann ja das Erheben einer Verzögerungsrüge gemäß § 198 Abs. 3 GVG das Gericht aus dem Tiefschlaf wecken. ;)


    Mit dem Nachwuchs im Rechtspflegerbereich ist es zudem auch nicht zum Besten bestellt. Wer um die Dinge weiß, wird es sich - mit den betreffenden Noten - sicher zweimal überlegen, ob er diesen Beruf ergreift. Und hieran hängt natürlich ein Rattenschwanz: Die Besten kommen nicht, also werden für diejenigen, die kommen, notgedrungen die Anforderungen reduziert und dann trifft alle schier der Schlag, wenn sie sehen, welche "wahren" Anforderungen in der Praxis auf sie zukommen. Dort wird dann oft unterhalb des erforderlichen Levels gearbeitet und am Ende bleibt die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke, weil im Prinzip nichts mehr geprüft wird, sondern die Sachen einfach durchgewunken werden.

    :daumenrau

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Für den mittlerweile interessierten Leser: Inzwischen ist die nächste Verfügung einer Bezirksrevisorin mit Aufforderung zur Stellungnahme da, allerdings lediglich bezüglich der 1,5 Stunden, die sie weggekürzt hat, weil ich geldgieriges Stück ein 1,5 jähriges Kind, das den Vater zuvor nicht kannte nach ablauf der beschlossenen 4 Wochen begleiteten Umganges auf schieres Betteln des Vaters hin und ausgerichtet am Verhalten des Kindes in den beiden ersten unbegleiteten Umgängen nicht sofort dem Vater in die Arme geworfen habe und gegangen bin.

    Das nenne ich Prioritäten.
    Damit weiß ich, was ich dem nächsten Richter sage, der mich bestellt... "schreiben Sie rein "mindestens""

  • Daß die 1,5 Stunden nicht mehr zur Umgangspflegschaft gehört haben dürften und damit tatsächlich nicht zu vergüten sind (was hast Du vergütungsrechtlich bei diesen Terminen überhaupt noch aufzutauchen?, vom löblichen sozialen Engagement mal abgesehen), ändert aber am Grundproblem nichts.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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