Hallo zusammen,
ich habe hier einen Antragsteller der teilweise sehr unübersichtliche Vermögensverhältnisse hat.
Er hat mir jetzt einen Finanzstatus vom 01.06 bis 30.06 vorgelegt.
Aus diesem ergibt sich, dass er auf seinem Girokonto nicht unerheblich im Minus ist. Er ist aber auch Inhaber von diversen Wertpapieren mit einem aktuellen Wert von insgesamt über 5.000,- € sowie einem Sparbuch (unbeachtliches Guthaben).
Würde man die gesamten Vermögenswerte und Schuldner verrechnen, ergibt sich ein Betrag, der noch unter der Schonvermögensgrenze liegt.
Meine Kollegin und ich fragen uns jetzt aber gerade, ob man die einzelnen Werte überhaupt gegeneinander aufrechnen muss.
Ich habe jetzt auf Anhieb nirgendwo etwas dazu gefunden und wollte mal nachfragen, wie ihr das denn handhabt.
Theoretisch könnte der Antragsteller ja auch die Wertpapiere verwerten und davon erst einmal den Anwalt zahlen.
Ich bin mir ehrlich gesagt unsicher, ob das ihm überhaupt zuzumuten ist bzw. ob es ihm dann nicht eher zusteht zunächst sein Girokonto zu decken.
Über Denkanstöße würde ich mich freuen