hallo,
der Minderjährige und seine Mutter sowie der neue Ehemann haben einen Antrag auf Einbenennung in der hiesigen Rechtsantragstelle gestellt. Der Junge möchte den neuen Ehenamen der Mutter führen.
Muss ich noch eine persönliche Anhörung des Kindes und der Mutter vornehmen ? Was ist mit dem Kindesvater, der nicht im hiesigen Bezirk lebt. Reicht insoweit eine schriftliche Anhörung ?