Hallo!
Folgender Fall: Als Betreuer wurde eine Rechtsanwältin bestellt. Bei der Prüfung der Rechnungslegung ist mir aufgefallen,dass sie sich 5000 € überwiesen hat. Ihre Rechnung lag bei den Belegen. Im letzten Betreuungsjahr wurde Grundbesitz der Betreuten veräußert. Für ihre Tätigkeit im Rahmen der Veräußerung macht sie jetzt die extra Vergütung geltend. Würdet ihr dies beanstanden oder es als Fall des 1835 Abs.3 BGB sehen?
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers war in vorliegendem Fall nicht erforderlich, da die Betreute zum Verkauf angehört werden konnte.