Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr,
ich habe folgenden Fall:
Der Klagepartei wurde PKH bewilligt. Nun hat der RA mitgeteilt, dass Sie durch einen Hausverkauf Vermögen erlangt hat. Ich würde jetzt natürlich gerne eine Einmalzahlung anordnen. Problematisch ist, dass der RA die PKH-Vergütung noch nicht beantragt hat, sodass ich nicht weiß, wie hoch die Einmalzahlung ausfallen soll. Wenn ich jetzt nur die GK anfordere und der Rechtsanwalt dann die PKH abrechnet, habe ich ja zu wenig Geld angefordert?
Kann ich nun den Rechtsanwalt zur PKH-Abrechnung auffordern oder wie handhabt ihr das? Eigentlich ist er ja nicht verpflichtet die PKH abzurechnen
Viele Grüße