Ich wage einmal zu behaupten, dass es im ganzen Land Ba-Wü innerhalb der Justiz keinen einzigen Rechtspflegedirektor bzw. Regierungsdirektor gibt, der aus dem gehobenen Dienst stammt.
In Baden-Württemberg gibt es bei beiden Oberlandesgerichten jeweils einen Verwaltungsdirektor dessen Dienstposten dem Statusamt A 15 (Regierungsdirektor) zugeordnet ist. Sind beides Rechtspfleger. Und im Ministerium gibt es noch ein paar mehr.
In Bayern geht da noch ein bisschen mehr und woanders nochn bisschen weniger.