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Wieder einmal ein GbR Fall:
Im Grundbuch eingetragen sind die Gesellschafter A und B als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Gesellschafter B ist verstorben und von seinen Töchtern X und Y beerbt worden.
X und Y haben eine Erbscheinsausfertigung vorgelegt und die Berichtigung des Grundbuchs beantragt.
Ich habe den Gesellschaftsvertrag angefordert. Vom Gesellschafter A wurde hierzu ausgeführt, dass keine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung getroffen worden ist, dass die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt werden soll. Er beantragt die Berichtigung des Grundbuchs auf ihn aufgrund Anwachsung.
Gesellschafter B ist verstorben und von seinen Töchtern X und Y beerbt worden.
X und Y haben eine Erbscheinsausfertigung vorgelegt und die Berichtigung des Grundbuchs beantragt.
Ich habe den Gesellschaftsvertrag angefordert. Vom Gesellschafter A wurde hierzu ausgeführt, dass keine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung getroffen worden ist, dass die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt werden soll. Er beantragt die Berichtigung des Grundbuchs auf ihn aufgrund Anwachsung.
Ist die Gesellschaft mit dem Tod des B aufgelöst, oder beendet (Schöner/Stöber RdNr. 4281)? Mit welchen rechtlichen Folgen? Anwachsung an Gesellschafter A oder würde die Erbengemeinschaft X und Y an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters B in die Liquidationsgesellschaft eintreten (Palandt § 727 RdNr. 1)?
Was benötige ich für die Eintragung im Grundbuch? Ich habe ja zwei unterschiedliche Grundbuchberichtigungsanträge.
Berichtigungsbewilligung von A, X und Y? Und wie schaut die Eintragung im Grundbuch genau aus?
Berichtigungsbewilligung von A, X und Y? Und wie schaut die Eintragung im Grundbuch genau aus?
Vielen Dank schon mal vorab!