Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?

  • In Anbetracht der von der Bundesregierung gewünschten (und leider wohl auch so kommenden) Verschärfung der Kontakbeschränkungen stellt sich m. E. folgende Frage:

    Ist es derzeit überhaupt noch legitim, verschiebbare Gerichtstermine durchzuführen? :gruebel:

    Wenn die Verschärfung der Kontakbeschränkungen in Kraft tritt, dürfen nicht einmal mehr zwei erwachsene Kinder (gleichzeitig) mit ihren Eltern an der frischen Luft spazierengehen.
    Wie kann man es da eigentlich rechtfertigen, Gerichtstermine abzuhalten, in denen diverse Beteiligte zusammenkommen und das sogar in geschlossenen Räumen? :gruebel: Mag der Saal auch noch so groß und gut belüftet sein, treffen sich die Besucher aus diversen Haushalten doch bereits am Einlass des Gerichts oder beim Warten in den Gängen.

  • Der Rechtsstaat muss laufen. Das ist ein Grund. Die Verfahrensbeteiligten habe einen Anspruch auf Rechtsgewähr. Das ist ein weiterer Grund.

    Wie lange soll ein Termin noch aufgeschoben werden, wenn vielleicht seit März oder April keine Termine mehr durchgeführt wurden?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • [...]

    Ist es derzeit überhaupt noch legitim, verschiebbare Gerichtstermine durchzuführen? :gruebel:
    [...]

    Ich zitiere mal aus der sächsichen Coronaschutzverordnung: [Zu den Kontaktbeschränkungen...] gilt nicht für Zusammenkünfte des Landtages, der Staatsregierung und der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie der Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder anderer Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, [...]

    Es ist daher zumindest legal.

  • Der Rechtsstaat muss laufen. Das ist ein Grund. Die Verfahrensbeteiligten habe einen Anspruch auf Rechtsgewähr. Das ist ein weiterer Grund.

    Wie lange soll ein Termin noch aufgeschoben werden, wenn vielleicht seit März oder April keine Termine mehr durchgeführt wurden?

    Weshalb sollten seit März oder April keine Termine durchgeführt worden sein? :gruebel: Nach dem Lockdown im Frühjahr waren doch die Kontaktbeschränkungen anschließend wieder entfallen.

  • [...]

    Weshalb sollten seit März oder April keine Termine durchgeführt worden sein? :gruebel: Nach dem Lockdown im Frühjahr waren doch die Kontaktbeschränkungen anschließend wieder entfallen.

    Die Kontaktbeschränkungen galten doch für die Gerichte (zumindest in unserem Bundesland) nie. Es bleibt daher bei der selben Diskussion wie im April - § 9 RPflG.

  • Der Rechtsstaat muss laufen. Das ist ein Grund. Die Verfahrensbeteiligten habe einen Anspruch auf Rechtsgewähr. Das ist ein weiterer Grund.

    Wie lange soll ein Termin noch aufgeschoben werden, wenn vielleicht seit März oder April keine Termine mehr durchgeführt wurden?

    Weshalb sollten seit März oder April keine Termine durchgeführt worden sein? :gruebel: Nach dem Lockdown im Frühjahr waren doch die Kontaktbeschränkungen anschließend wieder entfallen.

    Weil sich die Kollegen nicht trauten, weil kein Saal gefunden wurde, weil die Termine, die anberaumt waren, aufgehoben wurden...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Der Rechtsstaat muss laufen. Das ist ein Grund. Die Verfahrensbeteiligten habe einen Anspruch auf Rechtsgewähr. Das ist ein weiterer Grund.

    Wie lange soll ein Termin noch aufgeschoben werden, wenn vielleicht seit März oder April keine Termine mehr durchgeführt wurden?

    Jetzt mal von allen Vorschriften abgesehen, habe ich tatsächlich die gleichen Gedanken wie Frog... Und fühle mich bei dem Gedanken mit 20 Leuten in einem Saal zu sitzen durchaus unwohl... :(

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Der Rechtsstaat muss laufen. Das ist ein Grund. Die Verfahrensbeteiligten habe einen Anspruch auf Rechtsgewähr. Das ist ein weiterer Grund.

    Wie lange soll ein Termin noch aufgeschoben werden, wenn vielleicht seit März oder April keine Termine mehr durchgeführt wurden?

    Jetzt mal von allen Vorschriften abgesehen, habe ich tatsächlich die gleichen Gedanken wie Frog... Und fühle mich bei dem Gedanken mit 20 Leuten in einem Saal zu sitzen durchaus unwohl... :(

    Ich fühle mich auch unwohl. Aber wir sind der Rechtsstaat!

    Wer Angst hat, muss sich eben krank schreiben lassen. Das ist ja auch nachvollziehbar.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • hier ist eher die Frage wie vorgehen wenn zuviele Personen für einen Termin kommen. Also wenn ich einen Saal habe in den unter Beachtung der Abstandsregeln eigentlich 10 Leute hineinpassen (was meist reicht) aber dann in einem Verfahren mit viel Interesse über 30 Personen mit nachweisbarem berechtigten Interesse. Diese passen so nicht rein und es ist auch mit Maske nicht zu verantworten. Einen größeren Saal haben wir nicht immer griffbereit (Da alle Abteilungen den nutzen).

    Im Termin vertagen? Wenn im Vorfeld durch Zahlung von Sicherheit erkennbar bereits verschieben?

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Der Rechtsstaat muss laufen. Das ist ein Grund. Die Verfahrensbeteiligten habe einen Anspruch auf Rechtsgewähr. Das ist ein weiterer Grund. Wie lange soll ein Termin noch aufgeschoben werden, wenn vielleicht seit März oder April keine Termine mehr durchgeführt wurden?

    Jetzt mal von allen Vorschriften abgesehen, habe ich tatsächlich die gleichen Gedanken wie Frog... Und fühle mich bei dem Gedanken mit 20 Leuten in einem Saal zu sitzen durchaus unwohl... :(

    Das geht mir ziemlich ähnlich; ABER: dem kann (und sollte m.E.) man halt mit nem ordentlichen Hygienekonzept und Versteigerung in größeren Sälen

    (zumindest teilweise) Abhilfe schaffen

    Ich halte meine Versteigerungstermine momentan mit ganz gutem Gewissen ab, WEIL wir sowas haben/für sowas gesorgt haben

    Ansonsten würde auch ich eher dazu tendieren, keine Termine abzuhalten.

    Ja, die Rechtsstaatsgarantie ist von großer Bedeutung!; Allerdings kann man bei Versteigerungssachen schon auch im Blick behalten, dass weder Rechtsstaat, noch Gläubiger noch die Abteilung untergeht, wenn eine gewisse Zeit weniger oder gar nicht versteigert wird.

    Ich halte es für besser vertretbar und auch verantwortungsvoller, einen Terminierungsrückstand zu haben und später aufzuholen, als in der gegebenen Situation bspw. den Saal durch Öffnen der Saaltüren auf den Flur zu erweitern (was -zulässigkeit hin oder her- zu einem Gekuschel und Geschubse führen wird, das man momentan doch dringend vermeiden sollte)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • hier ist eher die Frage wie vorgehen wenn zuviele Personen für einen Termin kommen. Also wenn ich einen Saal habe in den unter Beachtung der Abstandsregeln eigentlich 10 Leute hineinpassen (was meist reicht) aber dann in einem Verfahren mit viel Interesse über 30 Personen mit nachweisbarem berechtigten Interesse. Diese passen so nicht rein und es ist auch mit Maske nicht zu verantworten. Einen größeren Saal haben wir nicht immer griffbereit (Da alle Abteilungen den nutzen).

    Im Termin vertagen? Wenn im Vorfeld durch Zahlung von Sicherheit erkennbar bereits verschieben?

    Wir haben uns hier verständigt, dass wir den Termin dann aufheben vor Ort, wenn aufgrund der Vielzahl der Interessenten kein Mindestabstand eingehalten werden kann... Im Vorfeld anhand der gezahlten Sicherheitsleistungen aufheben dürfte schwieriger zu begründen sein, da hier zumindest tatsächlich nicht immer alle kommen, die eingezahlt haben...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • hier ist eher die Frage wie vorgehen wenn zuviele Personen für einen Termin kommen. Also wenn ich einen Saal habe in den unter Beachtung der Abstandsregeln eigentlich 10 Leute hineinpassen (was meist reicht) aber dann in einem Verfahren mit viel Interesse über 30 Personen mit nachweisbarem berechtigten Interesse. Diese passen so nicht rein und es ist auch mit Maske nicht zu verantworten. Einen größeren Saal haben wir nicht immer griffbereit (Da alle Abteilungen den nutzen).

    Im Termin vertagen? Wenn im Vorfeld durch Zahlung von Sicherheit erkennbar bereits verschieben?

    Wir haben uns hier verständigt, dass wir den Termin dann aufheben vor Ort, wenn aufgrund der Vielzahl der Interessenten kein Mindestabstand eingehalten werden kann...

    Ist zwar nicht direkt vergleichbar, aber was machen eigentlich Strafrichter, wenn derzeit zu viel Publikum in den Saal drängt? :gruebel:

    Alle wieder heimschicken, die keinen Sitzplatz ergattern konnten? Eine Aufhebung des Hauptverhandlungstermins dürfte ja kaum in Betracht kommen.

  • Sitzplätze in den "interessanten" Verhandlungen mussten auch schon vor Corona teils verlost werden, weil nicht in unendlicher Zahl vorhanden. "Öffentlichkeit" heisst nicht, dass jeder jederzeit zugucken können muss. Derzeit ist die Öffentlichkeit eben kleiner, aber immer noch vorhanden.

  • Wir arbeiten hier in Verfahren, bei denen ein großes öffentliches Interesse besteht, mit sitzungspolizeilichen Anordnungen, Reduzierung der Öffentlichkeit und Platzkärtchen. Doof, geht aber nicht anders.

    Es ist halt so, dass wir den Spagat schaffen müssen zwischen "Wir müssen funktionieren" und "Kein Superspreader werden". Das ist schwierig und kostet reichlich Zeit und Nerven.

  • Sitzplätze in den "interessanten" Verhandlungen mussten auch schon vor Corona teils verlost werden, weil nicht in unendlicher Zahl vorhanden. "Öffentlichkeit" heisst nicht, dass jeder jederzeit zugucken können muss. Derzeit ist die Öffentlichkeit eben kleiner, aber immer noch vorhanden.

    Da funktioniert die übliche Verweisung zum § 169 GVG auch nicht richtig. Öffentliche Sitzungen des erkennenden Gerichts müssen in der, nicht für die Öffentlichkeit stattfinden. Mit dem Ausschluss von Bietern bei einer Vollstreckungsmaßnahme läßt sich das nicht gut vergleichen.

  • Sitzplätze in den "interessanten" Verhandlungen mussten auch schon vor Corona teils verlost werden, weil nicht in unendlicher Zahl vorhanden. "Öffentlichkeit" heisst nicht, dass jeder jederzeit zugucken können muss. ...

    Die Problematik der Verlosung von Sitzplätzen für "interessante" Verhandlungen ist mir bekannt.

    Mir ging es bei meinem obigen Beitrag allerdings um die weniger spektakulären Straf-Verfahren, in denen dann plötzlich zur Verhandlung sich unerwartet viele Besucher vor dem Gerichtssaal drängeln.

    Aber stimmt schon, diese Situation lässt sich wohl tatsächlich mit ZV-Terminen nicht direkt vergleichen.

  • Wir arbeiten hier in Verfahren, bei denen ein großes öffentliches Interesse besteht, mit sitzungspolizeilichen Anordnungen, Reduzierung der Öffentlichkeit und Platzkärtchen. Doof, geht aber nicht anders.

    Es ist halt so, dass wir den Spagat schaffen müssen zwischen "Wir müssen funktionieren" und "Kein Superspreader werden". Das ist schwierig und kostet reichlich Zeit und Nerven.

    dito

    Teilweise mieten wir auch extern an, wenn unsere größten Säle nicht reichen, um die Verfahrensbeteiligten in Strafsachen unter Corona-Abstandsregeln hineinzubringen. Schulklassen und die üblichen Zuschauer (meist ältere Herren) kommen ja nicht mehr zu uns. Da hat die Pandemie schon Spuren hinterlassen.
    In ZVG-Sachen mieten wir auch vermehrt an; aufgrund des Immobilienbooms haben wir immer Andrang bei den Terminen und kommen mit unseren eigenen Sitzungssälen, den größten Zivilsälen im Haus, nur noch selten hin. Fallobst mit praktisch keinem Interesse wird intern terminiert, alles andere extern - aus Kostengründen versuchen wir dann so viele Termine wie möglich an einem Tag unterzubringen, damit die Mietkosten je Verfahren nicht ganz so viel ausmachen. Aber das sage ich jetzt aus Verwaltungssicht (mit gutem Draht zu den Kollegen von der Vollstreckung), nicht als ZVGler.

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