Macht ihr etwas, wenn die Schuldnerberatung in ihrer P-Konto-Bescheinigung den "Corona-Bonus" als einmalige Sozialleistung freigegeben hat, die Bank das aber nicht akzeptiert und nicht auszahlt?
Zum Anwalt schicken?
https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/en/node/5959
ZitatP-Konto-Bescheinigung bei "Corona-Bonus" vom Arbeitgeber?
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern aktuell zusätzlich zum Lohn Sonderprämien für den Einsatz in der Corona-Pandemie aus. Der Gesetzgeber hat (in § 150a SGB XI) den Bonus allerdings nur dann ausdrücklich pfändungsfrei gestellt, wenn er von zugelassenen Pflegeeinrichtungen gezahlt wird. Denn nur in diesem Fall ist der Bonus als Sozialleistung zu werten und Sie können eine Bescheinigung für das P-Konto erhalten. Dieser gesetzliche Corona-Bonus wird über die Pflegeversicherung finanziert und nur über die Arbeitgeber ausgezahlt.
Eine Erhöhung des P-Konto-Freibetrags per Bescheinigung ist vor diesem Hintergrund nur möglich für
1. die Bonus-Zahlung an Mitarbeiter in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste, Pflegeheime, Betreuungsdienste) und
2. bis zur gesetzlich festgeschriebenen Höchstgrenze (mehr Informationen für den speziell für NRW beschlossenen Pflege-Bonus finden Sie hier ).
Für eine Bonus-Zahlung durch alle anderen Arbeitgeber und für Zahlungen oberhalb der gesetzlich festgelegten Beträge kann eine Erhöhung der Freibeträge auf dem P-Konto nicht durch eine Bescheinigung erfolgen. Eine Freigabe ist dann nur über einen Antrag bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht bzw. bei Pfändung durch einen öffentlichen Gläubiger der dortigen Vollstreckungsstelle möglich.