Aber dass die Vertreter des dortigen Fiskus mehr oder weniger direkt bei den Nachlassgerichten Druck machen, das Fiskuserbrecht festzustellen, interne „Schulungen“ mit Fiskusvertretern bei den Gerichten stattfinden, ist wohl auch eine Verschwörungstheorie?
Ist dem so? Ich persönlich habe davon bisher nichts mitbekommen (was natürlich nicht heißt, dass es falsch ist).
Ich kann nur aus meiner eigener Erfahrung berichten, dass in ein derartiges Handeln des Fiskalvertreters wirklich keinerlei Anhaltspunkte habe. Der Fiskalvertreter hat sich bei mir - außerhalb der Akten wo bereits das Fiskalerbrecht festgestellt wurde - noch nie gemeldet.
Auch von den hiesigen Kollegen habe ich bisher nichts entsprechendes vernommen. Daher halte ich es für fraglich, dass es da ein entsprechendes (zumindest landesweites) "System" gibt.
Was ich mir hingegen (gut) vorstellen kann, dass es hierzulande Gerichte gibt bei denen die (überwiegende Anzahl der) Kollegen es aus Arbeitsvermeidungszwecken nicht so genau mit den Gesetzen nehmen. Das was man manchmal über die Arbeit bei anderen Gerichten mitbekommt oder erzählt bekommt (allerdings nicht aus erster Hand), finde ich tlw. auch fragwürdig (nicht speziell bzgl. dieser Thematik, sondern bzgl. der allgemeinen Arbeitsweisen).
Das Problem liegt dann aber in der Person des zuständigen Kollegen (oder seiner Qualifikation) und ggf. in der Personalausstattung (auch wenn dies natürlich für die Entscheidung im Einzelfall keine Relevanz haben dürfte).
Ich für meinen Teil ermittle immer die Erben der ersten beiden Ordnungen aus, bevor ich überhaupt einen Gedanken an das Fiskalerbrecht verschwende.
Weitergehende Ermittlungen würde ich nur vornehmen, wenn dies dem Bestand des Nachlasses gegenüber verhältnismäßig ist. Dies ist nicht der Fall, wenn der Nachlass nach Kenntnisstand überschuldet sein soll oder weitestgehend wertlos.
Leicht ketzerisch könnte man behaupten, dass die Rechtsprechung des OLG Celle (der größte OLG-Bezirk im Land) nicht gerade hilfreich dabei ist, etwaige fachliche Mängel bei den Nachlassgerichte zu beseitigen.
Im Übrigen empfehle ich die Lektüre der Fundstelle Rpfleger 2019, 679, 689, wo ich ausführlich dargestellt habe, mit welchen Methoden gearbeitet wird.
Diese werde ich mir interessenshalber gerne mal zur Gemüte führen.