Hallo ich beschäftige mich gerade mit einem Fall, in welchem der Betreuer einen nachträglichen Antrag zur Genehmigung der Auflösung des Sparkontos stellt.
Der Betroffene habe das Sparbuch eigenmächtig aufgelöst. Der Betrag wurde auf das Girokonto überwiesen. Der Betreuer meint, zur legitimen Herstellung der Rechtssicherheit müsse das Rechtsgeschäft durch ihn bestätigt werden, daher beantragt er die nachträgliche Genehmigung.
Ich bin der Meinung, eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der Betroffene selber das Konto aufgelöst hat. Ein Sperrvermerk war nicht angebracht.
Wäre hier eine nachträgliche Genehmigung überhaupt möglich?