Ein Nachlasspfleger wurde bestellt u.a. zur Kündigung der Wohnung (Vermieter: antragstellender Gläubiger).
Der Nachlass ist überschuldet. Die Wohnung und dessen Hausrat nicht zu verwerten.
Die Mietsache wurde an den Vermieter übergeben, so wie sie steht und liegt.
1. Ist bei einem deutlich überschuldeten Nachlass trotzdem ein Nachlassverzeichnis zu erstellen?
2. Kann die suche nach weiteren Gläubigern durch den NP unterbleiben (da sonst die Kosten des NP weiter ansteigen und der Nachlass ohnehin überschuldet ist)?
3. Im Besitz des NP befindet sich ein Mobilfunktelefon; wie ist mit diesem Gerät zu verfahren?
Gegenstände aus der Wohnung wurden nicht entnommen (ohne Wert).
4. Es ist ein Barbetrag von über 200 Euro vorhanden. Dieser Betrag wurde als Gerichtskosten i.H.v. 200 Euro an das Gericht vorab überwiesen. Ich gehe davon aus, dass dies so korrekt ist und im Interesse des Gerichts?
Vielen Dank