Jura oder Rechtspflege

  • ich find das klasse, dass sich jemand bereits vor der Rechtspflegerei versus jus schon mal Gedanken macht, was er cool fände, ums Robentragen geht es da wohl weniger (äh, wo tragen den Rechtspfleger eigentlich Roben ? igitt, bäh !)
    Materielles Strafrecht selbst - noch kurz angemerkt - ist eher so ein Randgebiet (also keine AT-Probs, nur absolutes Minimun); BT ja, ganz nett, wird nur wg. der Revisionsaufnahme zu Protokoll gemacht, ebenso STPO (aber da schon ganz nett, jedoch auf Revisionsbegründung geschaltet).
    Strafvollstreckung ist gut, nur die blöden Strafzeitberechnungen, eher abstruskram...., wenn auch später wichtig.Die wesentlichen Fächer liegen aufgrund der praktsichen Einsatzgebiete schwerpunktmäßig woanders, ganz woanders !
    Materieles Strafecht und STPO fand ich trotzdem klasse im (Rpfl-) Studium, mein Exotengebiet (was da voll Randgebiet ist natürlich auch, und da bin ich dann auch gelandet :D ).
    Also Rpfl-Studium durchziehen, und versuchen, in allen ! Gebieten ordentlich am Start zu sein, alles andere wird schon......avanti popolo

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • ... Das Richtereinstiegsgehalt liegt zwischen A14 und A15 und es ist m.E. mehr das "theoretische und kommentarlastige Arbeiten" gefragt. In der Rechtspflege musst du zügig entscheiden können und viele Akten wegkloppen. Groß rumlamentieren, Schriftsätze hin und her senden verzögert nur deine Entscheidung und führt am Ende meist zu keinem besseren Ergebnis.
    ..."

    Zwei kurze Korrekturen:
    -) Das Richtereinsteigsgehalt ist genau A13. R1 beginnt nämlich mit dem Gehalt, das A13 entspricht. Der Unterschied ist nur, dass R1 mit dem Dienstalter stärker steigt. Beginnt wie A13, endet wie A15. Entsprechend dann R2, beginnt wie A14, endet wie A16. R3 ist dann Festgehalt, entsprechend B3. ...
    -) Wieviel Akten man kloppen muss, hängt von der Stelle ab. Extrembeispiel StA, Massenabteilung. Über 200 neue Fälle/Monat sind keine Seltenheit. Abzüglich Sitzungstage bedeutet dies rund 20 Akten/Tag final bearbeiten, also ca. 20-30 Minuten für Lesen, entscheiden, Abschlussverfügung fertigen, weg damit.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Wieviel Akten man kloppen muss, hängt von der Stelle ab. Extrembeispiel StA, Massenabteilung. Über 200 neue Fälle/Monat sind keine Seltenheit.

    Das sind dann aber auch die Massendelikte (Diebstahl, Sachbeschädigung und massig Verkehrsdelikte), für die man relativ wenig Gehirnschmalz braucht?

    Das soll jetzt nicht despektierlich klingen, aber mehr als niedrige zweistellige Seitenzahl haben doch diese Ermittlungsakten selten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn ich in Janas Situation wäre, würde ich mich möglichst breit aufstellen: Z. B. erstmal ein Studium im gehobenen Dienst bei der Finanzverwaltung (oder besser noch weil lukrativer: direkt beim Bundeszentralamt für Steuern) und dann je nach finanzieller Situation neben der Arbeit oder mit Freistellung Jura studieren. Damit kannst du dann entweder im höheren Dienst bei jedweder Verwaltung, trotz evtl. schlechterer Juranote wegen Vorwissen auch bei der Finanzverwaltung, mit guter Note als Richterin oder wenn Jurastudium so mittel ist als Seiteneinsteiger als Rechtspflegerin (die entsprechenden Stellenausschreibungen werden hier ja ab und zu gepostet) oder aber auch als Steuerberaterin bzw. Rechtsanwältin arbeiten.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Hallo,
    ich komme nun in die 12. Klasse und stehe vor der Wahl, Jura oder Rechtspflege zu studieren. Ich habe jetzt schon auf mehreren Foren von den eher bescheidenen Berufsaussichten eines Rechtspflegers gelesen, aber auch bei Jura warnen viele vor schlechten Berufschancen. Für mich würde beides in Frage kommen, wobei ich schon Respekt vor dem immensen Lernpensum des Jurastudiums habe. Andererseits möchte ich meinen guten Schnitt (1,1) gerne nutzen, um das Studium zu wagen. Es wäre toll, wenn mir jemand etwas zu den Vor- bzw. Nachteilen der Studiengänge sagen könnte und mir somit vielleicht etwas bei der Wahl helfen könnte.:)

    Um mal wieder auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Konzentriere Dich nicht zu sehr auf die Vor- und Nachteile der jeweiligen Studiengänge, sondern eher auf die Frage, womit und wo Du Dein Berufsleben verbringen möchtest.
    Diese Fragen brauchst du Dir am Anfang eines Jura-Studiums noch nicht zu beantworten, da Dir mit erfolgreichem Studienabschluss mannigfaltige berufliche Möglichkeiten offenstehen und Du auch örtlich noch in keiner Weise gebunden bist.
    Für ein Rechtspflegestudium bewirbst Du Dich nicht an einer Fachhochschule, sondern beim OLG und wirst sofort Beamtin auf Widerruf. Die Sicherheit und die Besoldung bereits im Studium bedeuten aber grundsätzlich auch eine (vorübergehende) Bindung an den Beruf und an den räumlichen Bezirk des OLG. Solltest Du innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Studiums aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden wollen, musst Du mit einer (anteiligen) Rückzahlung Deiner erhaltenen Bezüge rechnen. Ein Wechsel des OLG-Bezirks ist in der Regel nur mit Tauschpartner möglich.
    In der Regel übernehmen die meisten OLGs die dann fertigen Rechtspfleger auch, da alle dringend auf Nachwuchs warten (man möge mich hierzu aber gerne korrigieren ...) und sie ja auch Zeit und Geld in die Ausbildung investiert haben.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Erst mit dem Studium lernt man bestimmte Rechtsgebiete wirklich zu lieben oder zu hassen. Das liegt daran, dass man sich erst im Studium wirklich damit beschäftigen muss.
    Die praktische Arbeit ist teilweise auch viel interessanter als die trockene Theorie. Klausuren sind teilweise ganz anders, als die alltägliche Arbeit.

    Wie wäre es denn vor der Entscheidung über den Ausbildungsweg ein oder auch mehrere Praktika zu machen, um einfach mal die Arbeitsweise bei Gericht oder einem Rechtsanwalt zu sehen?

    Während oder nach dem Studium kann man ja immernoch zwischen Rechtspfleger und Volljurist wechseln bzw. weiter aufbauen.

    Das juristische Arbeiten und das juristische Denken lernt man bei beiden Wegen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Sorry: :gruebel::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach: (Betreffend das Mitspracherecht)

    Na dann berichte mir doch einmal als Interessieren, ob du dann Zwangsweise eingesetzt wurdest :D denn genauso liest sich das. Es wurde gesagt es wird einmal nach Bedarf und nach persönlichen Interessen entschieden wohin man kommt

    Und das mit jura danach sehe ich etwas kritisch.. So viele Jahre nichts verdienen und aus dee Beamtenlaufbahn raus wird ein richtiges Brett sein

    Also ich hab mir mein erstes Gericht nicht selber ausgesucht und gefragt worden, ob ich will, wurde ich auch nicht. Und Dinge, die im Bewerbungsgesprächen gesagt werden, werden nicht besonders oft eingehalten. Da hab ich auch gesagt, dass ich kreativ bin und es zu 200% schaffen werde meine Wohnung im Studium sauber zu halten (auf eine Frage versteht sich). :D
    Ich kann dir, Alex, nur empfehlen mit so wenig Erwartungen wie möglich rein zugehen, dann tuts bei der Enttäuschung nicht so weh.

    Und an die Threadstarterin:
    Mit dem 1,1 Schnitt würde ich tatsächlich auch was krasses studieren, Richtung Naturwissenschaften oder IT (falls du da Begabungen hast).
    Ansonsten mach doch ein Praktikum im Gericht beim Rechtspfleger und Richter und eines beim Anwalt, dann merkst du vlt schon was dir eher gefällt. Oder nutze eine Berufsberatung, da gibt es einige gute Anbieter, die echt was bringen.

  • Anmerkung am Rande:

    Ich fand damals im Rahmen des Studiums das Thema Amtsanwalt auch sehr interessant, es aber schade, dass eine Hospitation beim Amtsanwalt in den Praxis-Abschnitten nicht vorgesehen war.
    Auf meine Bitte hatte meine damalige Personalleitern es mir dann ermöglicht, drei Vormittage bei der dortigen Amtsanwältin zu verbringen, damit ich einen besseren Einblick in die Arbeitsweise und den Berufsalltag bekomme.

    Ich fand es großartig, dass mir das ermöglicht wurde und es hat mir sehr geholfen. :)
    Das wird wahrscheinlich nicht immer möglich sein und hängt vom Personalleiter und natürlich den Amtsanwälten ab, aber falls sich jdm ohnehin für das Rpfl-Studium entscheidet und sich auch eine Tätigkeit als Amtsanwalt vorstellen kann, würde ich das als Tipp für die Praxiszeit mitgeben. Fragen kann man ja zumindest.

  • Nach meiner Kenntnis sind Amtsanwälte grundsätzlich auf Tätigkeiten bei Amtsgerichten beschränkt. An die wirklichen Fälle kommen die doch überhaupt nicht ran. Nach einiger Zeit wird es recht öde, wenn man routinemäßig immer nur den gleichen Mist bearbeiten darf. Die Amtsanwältin, die ich kenne, hat den Werdegang Reno, Rechtspflegerin, Amtsanwältin und überlegt, ein Jurastudium dranzuhängen, weil ihr die Eintönigkeit auf die Nerven geht.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Anmerkung am Rande:

    Ich fand damals im Rahmen des Studiums das Thema Amtsanwalt auch sehr interessant, es aber schade, dass eine Hospitation beim Amtsanwalt in den Praxis-Abschnitten nicht vorgesehen war.
    Auf meine Bitte hatte meine damalige Personalleitern es mir dann ermöglicht, drei Vormittage bei der dortigen Amtsanwältin zu verbringen, damit ich einen besseren Einblick in die Arbeitsweise und den Berufsalltag bekomme.

    Ich fand es großartig, dass mir das ermöglicht wurde und es hat mir sehr geholfen. :)
    Das wird wahrscheinlich nicht immer möglich sein und hängt vom Personalleiter und natürlich den Amtsanwälten ab, aber falls sich jdm ohnehin für das Rpfl-Studium entscheidet und sich auch eine Tätigkeit als Amtsanwalt vorstellen kann, würde ich das als Tipp für die Praxiszeit mitgeben. Fragen kann man ja zumindest.

    Hallo, vielen Dank für den Tipp, das mache ich auf jeden Fall! Fragen kostet ja nichts ;)

  • Nach meiner Kenntnis sind Amtsanwälte grundsätzlich auf Tätigkeiten bei Amtsgerichten beschränkt. An die wirklichen Fälle kommen die doch überhaupt nicht ran. Nach einiger Zeit wird es recht öde, wenn man routinemäßig immer nur den gleichen Mist bearbeiten darf. Die Amtsanwältin, die ich kenne, hat den Werdegang Reno, Rechtspflegerin, Amtsanwältin und überlegt, ein Jurastudium dranzuhängen, weil ihr die Eintönigkeit auf die Nerven geht.

    Ja, natürlich auf das Amtsgericht beschränkt. Aber in einigen Bundesländern auch bis zum Schöffengericht, das eröffnet schon nochmal andere Möglichkeiten, weil sich damit automatisch auch der Umfang der möglichen Tätigkeiten erhöht. Ich verstehe, wenn sie danach noch jura studieren möchte. Aber wenn man schon so lange Beamter ist und dann wieder Jahrelang rausgeht, ist das sicher nicht einfach. Finde Amtsanwalt vor dem Schöffengericht hat schon auch was ;) hab ja gesagt würde bei mir die Fortbildung zum Amtsanwalt denke ich vor einem Jurastudium präferieren, das jurastudium das nochmal ein Jahrelanges (zweit)Studium ohne einkommen bedeutet. Aber wer weiß ..;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Alex98 (11. August 2021 um 13:50)

  • Sorry: :gruebel::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach: (Betreffend das Mitspracherecht)

    Na dann berichte mir doch einmal als Interessieren, ob du dann Zwangsweise eingesetzt wurdest :D denn genauso liest sich das. Es wurde gesagt es wird einmal nach Bedarf und nach persönlichen Interessen entschieden wohin man kommt

    Und das mit jura danach sehe ich etwas kritisch.. So viele Jahre nichts verdienen und aus dee Beamtenlaufbahn raus wird ein richtiges Brett sein

    Also ich hab mir mein erstes Gericht nicht selber ausgesucht und gefragt worden, ob ich will, wurde ich auch nicht. Und Dinge, die im Bewerbungsgesprächen gesagt werden, werden nicht besonders oft eingehalten. Da hab ich auch gesagt, dass ich kreativ bin und es zu 200% schaffen werde meine Wohnung im Studium sauber zu halten (auf eine Frage versteht sich). :D
    Ich kann dir, Alex, nur empfehlen mit so wenig Erwartungen wie möglich rein zugehen, dann tuts bei der Enttäuschung nicht so weh.

    Und an die Threadstarterin:
    Mit dem 1,1 Schnitt würde ich tatsächlich auch was krasses studieren, Richtung Naturwissenschaften oder IT (falls du da Begabungen hast).
    Ansonsten mach doch ein Praktikum im Gericht beim Rechtspfleger und Richter und eines beim Anwalt, dann merkst du vlt schon was dir eher gefällt. Oder nutze eine Berufsberatung, da gibt es einige gute Anbieter, die echt was bringen.

    Erwartungen ist der falsche Begriff. Ich gehe nicht mit einer Erwartung in das Studium sondern mit der Erwägung, danach in die strafrechtliche Richtung gehen zu wollen. Eine Erwägung ist keine Erwartung () Mit dem Einsatz nach dem Studium ist es aber meines Wissens nach genauso wie hier Frog geschrieben hat. So wurde es mir nämlich auch aus erster Hand berichtet

    Man kann sich ein Gericht/Sta wünschen und es wird versucht diesem Wunsch nachzugehen, wenn es 1. von der Sozialauswahl funktioniert und 2. der Bedarf vorhanden ist. Natürlich ist das keine Garantie! Genauso wenig wie garantiert ist, nach dem Studium überhaupt übernommen zu werden

  • Versuche Dein Glück, beschwere Dich aber nicht hinterher, wenn Du entäuscht bist. Kleinkriminalität bleibt Kleinkriminalität, und zwar auch dann, wenn das entsprechende Bundesland Amtsanwälte auch bei Schöffengerichte zugelassen hat. Ordnungswidrigkeiten, Diebstahl, Betrug usw. Die klebst während Deiner gesamten Amtszeit an A 12. Hört sich zunächst vielleicht verlockend an. Das, was netto ausgezahlt wird, hast Du aber so nicht in der Tasche, weil davon u.a. noch die private Krankenkasse abgezogen wird. Irgendwann, wenn Du alt und grau geworden bist und kurz vor dem Ruhestand stehst, befördert man Dich vielleicht noch zum Oberamtsanwalt und zu A 13.

    Jeder muss für sich entscheiden, was er mit seinem Leben anstellt.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Hallo,
    ... auch bei Jura warnen viele vor schlechten Berufschancen.

    Möchte mal wissen wo das herkommt? Also mein Internet berichtet von guten Berufsaussichten für Juristen....

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Die Berufsaussichten als Volljurist vor Corona waren wohl tatsächlich sehr gut. Mit Corona gab es einen großen Run auf die zuvor gar nicht so beliebten Stellen im Staatsdienst, sodass dort die Anforderungen leicht gestiegen sind. Gleichzeitig haben manche Großkanzleien etwas vorsichtiger eingestellt. Die Berufsaussichten dürften aber auch jetzt ordentlich sein und nicht im Ansatz vergleichbar mit den Zuständen vor 10-15 Jahren. Ich habe 2019 mein zweites Staatsexamen gemacht und kenne niemanden, der arbeitslos ist oder unter prekären Verhältnissen arbeitet.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Versuche Dein Glück, beschwere Dich aber nicht hinterher, wenn Du entäuscht bist. Kleinkriminalität bleibt Kleinkriminalität, und zwar auch dann, wenn das entsprechende Bundesland Amtsanwälte auch bei Schöffengerichte zugelassen hat. Ordnungswidrigkeiten, Diebstahl, Betrug usw. Die klebst während Deiner gesamten Amtszeit an A 12. Hört sich zunächst vielleicht verlockend an. Das, was netto ausgezahlt wird, hast Du aber so nicht in der Tasche, weil davon u.a. noch die private Krankenkasse abgezogen wird. Irgendwann, wenn Du alt und grau geworden bist und kurz vor dem Ruhestand stehst, befördert man Dich vielleicht noch zum Oberamtsanwalt und zu A 13.

    Jeder muss für sich entscheiden, was er mit seinem Leben anstellt.

    Was würdest du denn dem normalen Rechtspfleger sagen, für den bereits A 12 ein Traum ist? :gruebel:

  • Versuche Dein Glück, beschwere Dich aber nicht hinterher, wenn Du entäuscht bist. Kleinkriminalität bleibt Kleinkriminalität, und zwar auch dann, wenn das entsprechende Bundesland Amtsanwälte auch bei Schöffengerichte zugelassen hat. Ordnungswidrigkeiten, Diebstahl, Betrug usw. Die klebst während Deiner gesamten Amtszeit an A 12. Hört sich zunächst vielleicht verlockend an. Das, was netto ausgezahlt wird, hast Du aber so nicht in der Tasche, weil davon u.a. noch die private Krankenkasse abgezogen wird. Irgendwann, wenn Du alt und grau geworden bist und kurz vor dem Ruhestand stehst, befördert man Dich vielleicht noch zum Oberamtsanwalt und zu A 13.

    Jeder muss für sich entscheiden, was er mit seinem Leben anstellt.

    Mir wäre das egal, wenn ich deine bezeichnete "Kleinkriminalität" Anklagen kann. Vor das Schöffengericht heißt Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren, und das ist nicht mehr nur Diebstahl und damit auch de Rahmen der mittleren Kriminalität . Es geht hierbei um das zu erwartende Strafmaß, habe ich mir erklären lassen. Das kann auch eine Brandstiftung sein, auch ein Sexueller Missbrauch, meineid ua. Habe da mal mit jemandem gesprochen, der in nrw als Amtsanwalt arbeitet. Das hört sich für mich von der Tätigkeit schon ganz interessant an.

    Und kurzum : es geht mir da nicht um die Kohle. Ich würde das feld aus Interesse anstreben wollen.

  • Dem Beitrag von Exec in #94 kann ich nur zustimmen. Es gibt ja auch so viel mehr Einsatzmöglichkeiten als nur Richter/Staatsanwalt/Notar und Rechtsanwalt. Auch der ganze höhere Dienst in allen anderen Verwaltungen außerhalb der Justiz braucht Leute, da sind die Einstellungskriterien idR auch niedriger, und viele Babyboomer gehen bald in Rente bzw. Pension. Da schaut es insgesamt wirklich nicht schlecht aus mit Berufsaussichten.

    Abi mit 1,1 ist natürlich gute Vorlage für alles andere Begehrte mit entsprechendem NC. Aber es bringt ja nun auch nichts, Medizin anzufangen, wenn das nicht passt, nur weil es geht. Befreundete Ärzte berichteten aus ihrem Studium, dass es zwei Sorten von Medizinstudenten gäbe: Die einen, deren Berufung es ist, Arzt zu werden, und die anderen mit den guten Noten, bei denen das Etikett "Stud. med." sich in eine Reihe anderer hochwertiger Accessoires einfügt.

    Außerdem: Das Land braucht ja auch gute Juristen...

    Wichtiger für die Entscheidung, was die besten Karrierechancen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten bietet, dürfte eher sein, ob das Studium mit Verschulung und kurzer Dauer an der Beamten-FH und hinterher der Routinealltag als Beamtin passt oder ob mehr Freiheiten und mehr Möglichkeiten bei längerer Studiendauer wichtiger sind.
    Insoweit danke ich den Volljuristen und Externen für ihre Beiträge hier im Forum. Als Rechtspfleger neigt man ja selbst zu einer gewissen Betriebsblindheit, was Rechtspflegersachen angeht.

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