Hallo zusammen,
bisher kannte ich den Begriff nur aus der TV-Werbung...
Nun habe ich so einen Vorgang auf dem Tisch. Hiernach soll u.a. ein Nießbrauch eingetragen werden, der u. a. auch eine Mietzahlung mit Wertsicherungsklausel dinglich besichern soll. Die Frage, ob eine Zahlungspflicht des Nießbrauchsnehmer mit dinglicher Wirkung vereinbart werden kann, ist ja umstritten. Vielleicht aber auch überholt? Daher meine Frage: Kennt ihr solche Vorgänge? Ist die Eintragung eines entgeltlichen Nießbrauchs mit Wertsicherung nunmehr zulässig?