Hat jemand schon den Fall gehabt, dass der bisherige Berufsbetreuer weiterhin über den 31.06.2023 hinaus den Vergütungsantrag eingereicht hat, aber garnicht registriert ist?
Ich habe nun den Fall. Ein Berufsbetreuer (Rechtsanwalt) hat sich nicht registrieren lassen, weil er alle Betreuungen nun abgeben wollte. Es sind jedoch noch nicht alle Betreuerwechsel erfolgt. Somit hat der Betreuer nun wie bislang auch seine Vergütungsantrage weiterhin eingereicht. Nun liegt mir ein Vergütungsantrag für den Zeitraum 10.04.2023-09.07.2023 vor. Wie ist das nun zu lösen? Vergütungsanspruch für die Zeit vom 10.04.2023-30.06.2023 mit bisherigem Vergütungssatz gequotelt auszahlen? Ab dem 01.07.2023 dann keine Berufsbetreuervergütung mehr, mangels Registrierung? Nur noch Auszahlung der tatsächlichen Aufwendungen möglich oder Aufwandspauschale anteilig?
Gibt es hier bereits Erfahrungswerte?