In Sachsen Anhalt ließ der Ministerpräsident heute folgendes verlauten:
"Eine einheitliche Behörden-Schließzeit vom 24. Dezember 2022 bis 1. Januar 2023. Mit dieser Maßnahme lässt sich insgesamt ca. 2,3 Prozent des Wärmeenergieverbrauchs einsparen. Hierzu laufen Gespräche mit den Personalräten."
Nun frage ich mich: Geht das denn so einfach? Das hieße ja quasi Zwangsurlaub. Dass der - zumindest in Brandenburg - nicht rechtens ist, wurde durch das Verwaltungsgericht Potsdam schon mal geklärt. Waren aber andere Zeiten... (Bei Juris urteil vom 21.08.2019, VG 2K 2857/19)
Erstens muss das Gericht ja zumindest für Eilfälle besetzt sein. Zweitens kann doch seitens des Landes nicht über meinen mir zur Erholung zustehenden Urlaub entschieden werden? Und drittens würden die, die am Jahresende keinen Urlaub mehr haben, dann freigestellt?, was eine Benachteiligung derer, die noch nicht den kompletten Urlaub verbracht haben, darstellt.
Hat irgendjemand schon Gedanken dazu?
Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil v. 21.8.2019, VG 2 K 2857/19 Potsdam, Urteil v. 21.8.2019, VG 2 K 2857/19 Potsdam, Urteil v. 21.8.2019, VG 2 K 2857/19