Ja, ich weiß, dass im Insolvenzforum bereits ein ellenlanger Thread zur Energiepreispauschale existiert.
Aus meiner Sicht sollte die Problematik aber im Zusammenhang mit Kontopfändungen (insbesondere von Arbeitnehmern) hier gesondert behandelt werden, für die Fälle, in denen eine Insolvenz nicht vorliegt.
Mich interessiert eure Meinung zu folgenden Fragen:
1. Wie seht ihr die (Un-)Pfändbarkeit der Energiepreispauschale, wenn (arbeitstätige) Schuldner mit P-Konto einen Antrag auf einmalige Erhöhung des pfändungsfreien Betrages um die Energiepreispauschale stellen?
2. Sofern ihr von der (Un-)Pfändbarkeit der Energiepreispauschale ausgeht, wie entscheidet ihr dann einen entsprechenden Schuldnerantrag, d. h. wie ist die Berechnung des pfändungsfreien Betrages vorzunehmen?
Hintergrund der 2. Frage:
Im Rahmen von PKH-Überprüfungen sind hier schon verschiedene Varianten aufgetaucht, wie die Energiepreispauschale auf Lohnabrechnungen ausgewiesen wurde.
a) Lohnsteuerabzug ist für den normalen Monatslohn und die Energiepreispauschale gesondert dargestellt. Am Ende der Lohnabrechnung wird der übliche Nettolohn mit der um die Lohnsteuer geminderten Energiepreispauschale zum Auszahlbetrag für den Monat addiert.
b) Der Lohnabrechnung ist zwar "mittendrin" der Lohnsteuerabzug bezüglich der Energiepreispauschale zu entnehmen. Am Ende der Lohnabrechnung wird jedoch zum Nettolohn der Betrag von 300,- € Energiepreispauschale addiert und die Summe als Auszahlbetrag für den Monat ausgewiesen.