Schade, dass es die Tabelle nicht mehr gibt. Die war handlicher, weil man sich die abspeichern konnte. Die Online-Seite muss man (zumindest hier) umständlich über das "richtige" Internet aufrufen (mit Einwahl etc.), weil sie im Intranet nicht freigegeben ist...
Es handelt sich ja auch um eine Internetseite. Wie sollte diese ins Intranet kommen? Dort sind nur die justizeigenen Seiten zu finden.
Das stimmt grundsätzlich schon. In Hessen ist aber zum Beispiel dieses Forum aufrufbar, ohne sich extra einzuwählen. Genauso Beck-Online und Juris, auch wenn es sich bei allem nicht um interne Seiten handelt. Dennoch sind diese umgangssprachlich über das Intranet statt Internet aufrufbar. Das ist zumindest hier die Unterscheidung, ob eine extra Einwahl erforderlich ist oder nicht.