Hey,
mich beschäftigt angesichts der Schöffenwahlen folgende Frage:
Kann man sich als Rechtspfleger(in) auf das Schöffenamt bewerben?
In der Kommentierung zu § 34 GVG lassen sich hierzu unterschiedliche Auffassungen finden,
die einen verneinen die Möglichkeit hierzu, da ein Rechtspfleger richternahe Aufgaben ausübt/richterliche Tätigkeiten übernommen hat.
Die anderen bejahen die Möglichkeit, da § 34 GVG einen Ausschluss vom Wortlaut her bereits nicht hergibt (das würde ich auch so sehen).
Meine persönliche Situation ist folgende:
Ich bin an einem Sozialgericht tätig, welches sich nicht an meinem Wohnort befindet.
Ich spiele mit den Gedanken mich als Schöffin in der ordentl. Gerichtsbarkeit meines Wohnortes zu bewerben.
Es läuft allerdings auch ein Versetzungsantrag in die ordentl. Gerichtsbarkeit meines Wohnortes.
Wäre eine Bewerbung möglich/sinnvoll? Was meint ihr?
Welche Erfahrungen habt ihr diesbezüglich gemacht?
Habt ihr von Gerichten gehört, die Rechtspfleger als Schöffen eingesetzt haben?
Danke für eure Meinungen