Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage:
Jemand der das Erbe ausschlagen will ist bettlägerig und kann nicht zum Gericht kommen.
Sind wir als zuständiges Nachlassgericht in der Pflicht zur Beurkundung raus zu fahren? Oder muss sich die Person an einen Notar wenden oder einen Bevollmächtigten mit beglaubigter VM ausgestattet zum Gericht schicken?
Hab da leider nix gefunden was in Richtung Verpflichtung geht oder nicht.
Ich meine bei einer Testamentsrückgabe hab ich das schon gemacht...aber da war das für mich logisch und erforderlich. Eine andere Möglichkeit gibts da ja nicht.
Danke.
Gruß
Carsten