Mein Justizpostfach

  • Da die professionellen Beteiligten ab dem 01.01.2024 in § 173 Abs.2 Nr.1 ZPO aufgenommen werden, müssen wohl u.a. ...

    ... nichtanwaltliche Insolvenzverwalter?

    Der Begriff der "professionellen Beteiligten" in § 173 ZPO knüpft an die entsprechende Formulierung in § 174 ZPO aF an, stellt aber klarstellend auch darauf ab, dass die Beteiligung "in professioneller Eigenschaft" -und nicht in privater Eigenschaft- bestehen muss.

    Näheres kann der Gesetzesbegründung, dort Seite 34, entnommen werden.

  • Ich hatte bis jetzt angenommen, dass es sich bei "Mein Justizpostfach" (MJP) um eine Unterart des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) handelt. Es handelt sich aber um ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz (§ 2 V OZG), was aber an dem sicheren Übermittlungsweg nichts ändert.

    Nach einer Meldung der RAK München von gestern müssen im beA noch Anpassungen erfolgen, damit Anwälte über das beA Nachrichten an ein MJP-Postfach verschicken können. Aktuell ist das noch nicht möglich.

  • Das ist leider so. Hierzu hat das Serviceportal (MJP-Supportteam) auf Anfrage Folgendes mitgeteilt:

    "Bedauerlicherweise ist derzeit die bidirektionale digitale Kommunikation zwischen Mein Justizpostfach (MJP) und dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) Ihrer Anwältin bzw. Ihres Anwalts noch nicht möglich. Konkret bedeutet dies, dass Sie zwar digitale Nachrichten an Ihre Anwältin bzw. Ihren Anwalt senden können, jedoch noch keine digitalen Nachrichten (einschließlich vertraulicher Unterlagen) von diesen empfangen können.

    Wir planen, die volle Funktionalität voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2024 wiederherzustellen. Bis dahin müssen Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt für die Übermittlung vertraulicher Unterlagen auf etablierte Kommunikationswege wie die Post setzen.

    Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstehen, und danken Ihnen für Ihr Verständnis während dieser Übergangszeit."

    Hinzu kommen weitere Probleme auf dem Weg MJP-beA: Wenn ich eine Nachricht von meinem MJP an mein beA schicke, steht als Absender nicht mein Name, sondern "mjp egvp-connector technischer nutzer search". Auch werden weder der Betreff noch Aktenzeichen Sender/Empfänger weitergegeben. Ich als Anwalt erhalte also eine leere Nachricht (nur mit dem Anhang) und kann nur anhand des Anhangs erkennen, von wem sie stammt.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Ich hatte bis jetzt angenommen, dass es sich bei "Mein Justizpostfach" (MJP) um eine Unterart des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) handelt. Es handelt sich aber um ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz (§ 2 V OZG), was aber an dem sicheren Übermittlungsweg nichts ändert.

    Wesentlicher Unterschied zwischen MJP und eBO ist, dass die Nutzung von MJP über den Browser erfolgt und keine zusätzliche Software erforderlich ist. Damit entstehen dem Nutzer keinerlei Kosten. Für die Nutzung des eBO bedarf es hingegen einer (kostenpflichtigen) Software.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Wesentlicher Unterschied zwischen MJP und eBO ist, dass die Nutzung von MJP über den Browser erfolgt und keine zusätzliche Software erforderlich ist. Damit entstehen dem Nutzer keinerlei Kosten. Für die Nutzung des eBO bedarf es hingegen einer (kostenpflichtigen) Software.

    Ich habe jetzt ein eBO bei einem (m. W. dem derzeit einzigen) Anbieter, der ein eBO als (kostenpflichtige) Webanwendung anbietet. Dadurch ist man nicht an bestimmte Rechner oder Betriebssysteme gebunden.

  • Ich hab jetzt auch mal ein bisschen mit dem MeinJustizpostfach rumgespielt und bin dabei auf folgendes Problem gestoßen:

    Wenn das Gericht mir eine Nachricht gegen EB schickt, sieht man das in der Nachricht nicht. Im Eingangskorb sehe ich nur ganz normal die Nachricht, aber keinerlei Hinweis auf das EB (abgesehen vom standardmäßig mitgeschickten auf beA bezogene Hinweisblatt zur EB).

    Hab ich da jetzt als versendendes Gericht etwas falsch gemacht, geht per EB derzeit darüber noch nicht oder ist das überhaupt nicht vorgesehen? Weiß dazu jemand was?

    Über einen Berufsbetreuer (kein Anwalt) konnte ich in Erfahrung bringen, dass dessen Anwendung die Möglichkeit gibt, bei einer empfangenen Nachricht die EB bequem mittels einfachen Mausklick zurückzusenden. Grundsätzlich sollte das also auch außerhalb von beA funktionieren.

  • Meine Frage an den MJP-Support, ob das MJP auch eEBs unterstützt, wurde damit beantwortet, dass das MJP nicht für eine Nutzung innerhalb einer beruflichen Tätigkeit geeignet ist.

    Ein bekannter Autor im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs hat mir mitgeteilt, dass seiner Ansicht nach für eine Beschränkung des MJP auf rein private Zwecke keine Rechtsgrundlage besteht.

    Ich habe mich dann doch für ein eBO entschieden, damit sind eEBs ja auf jeden Fall möglich.

  • Diese Information kam heute vom Bund-ID-Team (Hervorhebungen von mir):

    "Information zu „Mein Justizpostfach“ und SAFE Verzeichnisdienst

    Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

    Sie haben sich entschlossen mit Ihrem BundID-Konto am Pilotbetrieb des „Mein Justizpostfach“ teilzunehmen. Mit diesem haben Sie Zugang zu den Diensten des elektronischen Rechtsverkehrs der Justiz erhalten. Leider müssen wir Sie darüber informieren, dass es vorübergehend zu einer Fehlkonfiguration des sogenannten SAFE-Diensts der Justiz gekommen ist. Dort werden Ihr Name sowie Ihre Postanschrift hinterlegt, damit Ihr Justizpostfach adressiert werden kann. Aufgrund der Fehlkonfiguration war es theoretisch möglich, Ihre personenbezogenen Daten im Zeitraum vom 12. Oktober 2023 bis zum 9. November 2023 auch ohne Autorisierung über das Internet abzurufen. Derzeit sind uns keine Abrufe Ihrer personenbezogenen Daten bekannt. Der Dienstebetreiber hat den Fehler zwischenzeitlich korrigiert, sodass Sie nichts weiter veranlassen müssen. Die Sicherheitslücke wurde geschlossen.

    Wir bedauern diesen Vorfall sehr und möchten uns in aller Form bei Ihnen dafür entschuldigen.

    Wir freuen uns, wenn wir nun gemeinsam mit Ihnen „Mein Justizpostfach“ als einfachen und kostenlosen Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr für Bürgerinnen und Bürger etablieren können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr BundID-Team"

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Ich kaper dazu jetzt einfach mal diesen Thread.

    Hat von euch schon jemand Erfahrungen mit dem MeinUnternehmenskonto (Das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER - Unternehmenskonto (mein-unternehmenskonto.de))? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das ja kostenlos und ermöglicht auch die elektronische Kommunikation mit den Gerichten und wäre insbesondere für professionele Verfahrensbeteiligte (ich denke insbesondere an Berufsbetreuer) damit interessant.

  • Das BMJ hat dem Bundesverband der Berufsbetreuer vor einigen Tagen geantwortet, dass die Registrierung derselben nicht zur höheren Zuverlässigkeit führt, weshalb die passive Nutzungspflicht des eBo für Berufsbetreuer nicht bestehe.

  • Die Rechtsansicht des BMJ erscheint mir ziemlich bedenklich. Wenn man den Berufsbetreuern die besondere Zuverlässigkeit im Sinne des § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO absprechen würde, dürfte man diese konsequenterweise auch kein EB (weder papierhaft noch digital) mehr unterzeichnen lassen. Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ist nach § 175 Abs. 1 ZPO auf den in § 173 Abs. 2 ZPO genannten Personenkreis beschränkt.

  • Die Formulierung des sonstigen Personenkreises nach § 173 Absatz 2 ZPO ist etwas offen, wird aber als eng gefasst verstanden. Es ist eine typisierende Betrachtung mit einem generell-abstrakten Maßstab vorzunehmen (Zöller/Schultzky, Rn. 8 zu § 173 ZPO, MüKoZPO/Häublein/Müller ZPO § 174 Rn. 4), bei der auch eine standesrechtliche Bindung gefordert wird. Betreuer in dieser bloßen Eigenschaft unterliegen keiner standesrechtlichen Bindung.

    Ich bekomme nebenberuflich ja selbst Zustellungen per EB. Ich würde mich als persönlich zuverlässig bezeichnen. Auf die persönliche Zuverlässigkeit kommt es aber nicht an (Zöller aaO). Wenn also Zustellungen an mich erfolgen, ist dies rechtlich wahrscheinlich nicht korrekt. Die Zustellungen werden aber über § 189 ZPO geheilt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!