Zurückkehren ins Studium

  • Hey,
ich habe 2021 mein Rechtspflege-Studium begonnen, ich war total zufrieden und es lief gut. Anfang dieses Jahres habe ich das Studium im 3. Semester abgebrochen aus persönlichen Gründen, für viele eventuell fragwürdig, aber ich musste weiter möchte ich darauf auch gar nicht eingehen.

    Jetzt würde ich gerne wieder zurück, da mir das Studium schon sehr lag. Ich habe mich bereits mit den zuständigen aus dem OLG (Kammergericht) in Verbindung gesetzt.

    Mir wurde dann gesagt das mein Einstieg das ganze Einstellungsverfahren haben erneut erfordern würde, was großen Aufwand hervorruft, weshalb mit der erneute Einstieg in das 3. oder 4. Semester nicht angeboten werden kann, aber ich das Studium ja doch komplett von vorn beginnen kann.

 Meine Frage ist, ob jemand so eine ähnliche Situation schon hatte und ob es überhaupt eine erneute Einstiegsmöglichkeit gibt außer erneut im 1. Da ich mich Theoretisch für ein Höheres Fachsemester bewerben kann aber es einfach nur "Aufwand" für die Zuständigen ist und es deshalb nicht gemacht wird.

    Hoffe auf Hilfe :S

  • Ich kenne so ähnliche Fälle nur von Studentinnen die ein Kind bekommen haben. Aber die haben ja nicht aufgehört, sondern nur pausiert.

    Ich meine du kannst froh sein, das sie dir überhaupt anbieten wieder von vorn anzufangen (ich meine das auch gar nicht böse). Aber da erkennt man schon ganz gut, das der Fachkräftemangel jetzt durchschlägt. Und das Argument das der Jahrgang wo du einsteigen willst voll ist, denn das ist ja nicht dein Jahrgang, kann ich schon gut verstehen. Und ein Jahr verloren ist doch nicht so tragisch, bei der Kürze des Rechtspflegerstudiums, du kannst das 1. Jahr ganz ruhig angehen hast du alles schon mal gehört. Geld gibt es auch . Wo ist also das Problem?

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Raus ist raus bei einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Wegen der "bedarfsgerechten Ausbildung" kannst Du nicht einfach in einem vollen Jahrgang zusätzlich eingestellt werden. Außerdem steht da noch die Sache mit der Bestenauslese im Rahmen der Bewerbungsverfahren im Weg.

    Also ich sehe auch keine Möglichkeit außer von vorn zu beginnen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bestenauslese...der war gut! :D

    (Sorry für OT)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bestenauslese...der war gut! :D

    (Sorry für OT)

    unter den Blinden ist der Einäugige König. :D Und wenn ich jetzt wieder die Tarifverhandlungen der Länder höre, nachdem Bund und Kommunen ein sattes Plus einkassiert haben. Kann man die Besten schon verstehen,. =O

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Hey,
ich habe 2021 mein Rechtspflege-Studium begonnen, ich war total zufrieden und es lief gut. Anfang dieses Jahres habe ich das Studium im 3. Semester abgebrochen aus persönlichen Gründen, für viele eventuell fragwürdig, aber ich musste weiter möchte ich darauf auch gar nicht eingehen.

    Jetzt würde ich gerne wieder zurück, da mir das Studium schon sehr lag. Ich habe mich bereits mit den zuständigen aus dem OLG (Kammergericht) in Verbindung gesetzt.

    Mir wurde dann gesagt das mein Einstieg das ganze Einstellungsverfahren haben erneut erfordern würde, was großen Aufwand hervorruft, weshalb mit der erneute Einstieg in das 3. oder 4. Semester nicht angeboten werden kann, aber ich das Studium ja doch komplett von vorn beginnen kann.

 Meine Frage ist, ob jemand so eine ähnliche Situation schon hatte und ob es überhaupt eine erneute Einstiegsmöglichkeit gibt außer erneut im 1. Da ich mich Theoretisch für ein Höheres Fachsemester bewerben kann aber es einfach nur "Aufwand" für die Zuständigen ist und es deshalb nicht gemacht wird.

    Hoffe auf Hilfe :S

    Vermutlich nur dann, wenn die APORPfl den Fall des Wiedereinstiegs in einem höheren Semester vorsieht.

    Nur aus Neugier, weil dir ein neuer Start in Aussicht gestellt wurde (was ich bemerkenswert finde; wenn man die "Bruderschaft" verlässt, gibt es meistens keinen Weg zurück): Bist du Aufstiegsbeamtin?

  • Hallo cancan27,

    ich sehe da auch wenig Chancen, wieder mittendrin weiterzumachen.

    Wie Claudia schon sagt, Du bekommst Geld für das Ganze und hast zumindest (nochmal) ein lockeres Studium I.

    Mein Tipp: fang wieder von vorn an, nutze die Wiederholung als Vertiefung , und wenn es Dir in der Justiz nicht gefällt, dann bewirbst Du Dich in einer Kommune so wie ich vor vielen Jahren.

    Dann kassierst Du ein sattes Plus (Zitat Claudia), von dem ich als Kommunalbeamter bislang noch nichts gesehen habe :D , Du wirst aber zumindest durch Beförderung für Deine Leistung belohnt. Ich wurde nach 9 Jahren in der Justiz zum ersten mal befördert...nach 9 Jahren! Bin dann zur Kommune gewechselt (2010), wurde dort innerhalb von 6 Jahren Amtsrat und stehe jetzt kurz vor der letzten Runde.

    Also, wie gesagt, mach neu, nutze die Zeit und dann Feuer frei!

    Schöne Grüße

    Carsten

  • Mein lieber Carsten :) , ich verfolge seit Jahren die Tarifverhandlungen bei Bund und Kommune versus Land (die fangen gerade heute ja wieder an) .

    und da ist es leider so, dass die Ergebnisse bei Bund und Kommune IMMER!!!! besser sind als bei uns. Wir wäre froh wir hätten eure Abschlüsse . Von der grottenschlechten Beförderung bei der Justiz rede ich mal gar nicht das kommt noch dazu.

    Aber gut, ich weiss mir zu helfen 8)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Für Beamte der Länder und der Kommunen gelten die jeweils für das Bundesland geltenden Landesbesoldungsgesetze.

    Insofern dürfte zwischen Kommunalbeamten und Landesbeamten (bei gleicher Besoldungsgruppe und Stufe) kein Unterschied bestehen.

  • Für Beamte der Länder und der Kommunen gelten die jeweils für das Bundesland geltenden Landesbesoldungsgesetze.

    Insofern dürfte zwischen Kommunalbeamten und Landesbeamten (bei gleicher Besoldungsgruppe und Stufe) kein Unterschied bestehen.

    eben doch

    Die landesbesoldungsgesetze sind nur für Landesbeamte

  • Für Beamte der Länder und der Kommunen gelten die jeweils für das Bundesland geltenden Landesbesoldungsgesetze.

    Insofern dürfte zwischen Kommunalbeamten und Landesbeamten (bei gleicher Besoldungsgruppe und Stufe) kein Unterschied bestehen.

    eben doch

    Die landesbesoldungsgesetze sind nur für Landesbeamte

    Das stimmt so - zumindest in BW und Bayern - nicht (und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstelle, dass die anderen Bundesländer extra Kommunalbesoldungsgesetz erlassen).

    Gem. § 1 Abs. 1 LBesG BW (und Art. 1 Abs. 1 BayBesG) gilt das Landesbesoldungsgesetz für Beamte des Landes und der Gemeinden, insoweit sind dann natürlich auch die Besoldungen identisch.

  • Vermutlich nur dann, wenn die APORPfl den Fall des Wiedereinstiegs in einem höheren Semester vorsieht.

    Die Anforderung "dreijähriger Vorbereitungsdienst" dürfte nur so zu verstehen sein, dass damit ein ununterbrochener Zeitraum von drei Jahren gemeint ist. Es müsste zusätzlich noch im Landesbeamtengesetz und der zugehörigen Laufbahnverordnung geregelt sein, dass auf den dreijährigen Vorbereitungsdienst Zeiten aus einem aus eigenem Antrieb abgebrochenen Anwärterdienst angerechnet werden können. Das wird meiner Ansicht nach kein Land haben oder in diese Vorschriften aufnehmen, weil damit auch "taktische" Abbrüche ermöglicht würden.

    Abgesehen davon wäre das, wie in #3 schon erwähnt, haushaltsrechtlich nicht ganz einfach umzusetzen, selbst wenn das alles irgendwie ginge. Ohne das näher geprüft zu haben, könnte man einen Wiedereinsteiger im höheren Semester meines Erachtens nicht dem aktuellen Einstellungsjahrgang zuschlagen, sondern nur dem ursprünglichen Einstellungsjahrgang.

  • Hallo cancan 27,

    ich mutmaße mal, dass Du knapp 1 1/2 Jahre im Studium warst. Die Gründe des "Aufsteckens" waren sicherlich erheblich, das geht auch niemanden was an. Dass Dir der Wiedereinstieg - wenn auch "gehe zurück auf Los" - hat sicherlich aus seine Gründe. Meine Empfehlung ist, dies nicht als verschwendete Zeit zu betrachten, sondern als "Optimierungsphase". Solltest Du es machen(fänd ich klasse) lehne Dich nicht allzu sehr zurück, und verpasse dann den Einstieg dessen, was Du damals noch nicht gelernt hast (ich spreche aus Erfahrung, wenn auch in anderem Zusammenhang).

    BG Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Es wird bei der Besoldung mW klar unterschieden zwischen Bund UND Kommunen, Land (ich meine alle Länder außer Hessen), Hessen. Die Besoldung zwischen Land und Kommune unterscheidet sich schon hierdurch. Zudem ist bei Kommunen meistens die Beförderung einfacher/schneller.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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