Manche Betreuer haben es extrem eilig und meinen, dass es viel schneller geht, wenn sie das Gutachten in Auftrag geben. Habe ich zwar meine Zweifel dran, aber wenn die meinen....
Das kann durchaus so sein.
Bei uns ist es übrigens ganz gängige Praxis der Betreuer, dass diese mit dem Genehmigungsantrag ein selbs eingeholtes Grundstücksgutachten einreichen lassen. Wie will eigentlich sonst der Betreuer die Höhe des zu verlangenden Kaufpreises festlegen, wenn er ohne Gutachten inseriert bzw. zum Vertragsabschluss beim Notar erscheint?
Zumal: Welches Interesse sollte der Betreuer daran haben, dass ein zu niedriger oder zu hoher Preis raus kommt?
Es gibt mutmaßlich auch Betreuer, die die Führung ihrer Betreuungen vereinfachen möchten.
Dafür ist es natürlich günstiger, einen niedrigen Wert per Gutachten vorweisen zu können, um das Grundstück des nun im Heim lebenden Betroffenen schneller verkaufen zu können. Bei einer langwierigeren Suche von Interessenten, die ggf. mehr zahlen würden, ist der Aufwand zur Sicherung des Grundstückes höher und das Sozialamt sitzt dem Betreuer vielleicht auch noch im Nacken.
Es kommt aber natürlich auch auf die Region und den Zustand des Grundstückes an. Bei manchen gilt lieber Spatz als Taube.