Guten Tag in die Runde!
Der Betreuer vom Sohn der Erblasserin hat für diesen die Erbschaft ausgeschlagen und die Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung beantragt. Es wurde erklärt, dass der Nachlass überschuldet ist. Die Schulden konnten sogar genauer bezeichnet und beziffert werden.
Da die Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung erfahrungsgemäß (bei uns) immer etwas länger dauert und ich auch keinen Zweifel daran gehegt habe, dass die Genehmigung nicht erteilt wird, habe ich die Kinder des Sohnes der Erblasserin über den Anfall der Erbschaft informiert. Diese haben inzwischen (bis auf Eine) ebenfalls alle für sich und ihre Kinder die Erbschaft ausgeschlagen.
Nun ist der Sohn der Erblasserin im Verfahren zur Erteilung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nachverstorben. Das Betreuungsgericht teilt mir mit, dass sich durch den Tod des Betreuten die Entscheidung über die betreuungsgerichtliche Genehmigung erledigt hat.
Und nun?
Vielen Dank fürs Antworten und beste Grüße
D.