Behandlung von unerlaubten Handlungen bei juristischen Personen

  • Hallo zusammen,

    bei uns stellt sich gerade die Frage, wie mit Anmeldungen von unerlaubten Handlungen bei juristischen Personen umzugehen ist: "Ignorieren" oder förmlich durch Beschluss zurückweisen? :/

    Viele Grüße

    Babsi :)

  • Das wäre angesichts der Vielzahl von derlei - überwiegend textbausteinbasierten - Anmeldungen ein unnötiger Aufwand. Ignorieren und fertsch.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Ich denke mal, wer in den Fällen belehrt, wo d. Schuldner*in keinen RSB-Antrag gestellt hat (mit der Begründung, steht halt so in § 175 InsO), muss auch hier belehren:P

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich denke mal, wer in den Fällen belehrt, wo d. Schuldner*in keinen RSB-Antrag gestellt hat (mit der Begründung, steht halt so in § 175 InsO), muss auch hier belehren:P

    Es sei denn:

    Wird das Insolvenzverfahren auf einen Gläubigerantrag eröffnet, kann ein während des laufenden Insolvenzverfahrens gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung nicht wegen verspäteter Antragstellung als unzulässig verworfen werden, wenn das Insolvenzgericht den Schuldner nicht rechtzeitig über die Notwendigkeit eines Eigenantrags verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung belehrt und ihm hierfür eine bestimmte richterliche Frist gesetzt hat (Ergänzung zu BGH, 17. Februar 2005, IX ZB 176/03, BGHZ 162, 181).
    (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 – IX ZB 3/15 –, juris)

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Hallo zusammen,

    bei uns stellt sich gerade die Frage, wie mit Anmeldungen von unerlaubten Handlungen bei juristischen Personen umzugehen ist: "Ignorieren" oder förmlich durch Beschluss zurückweisen? :/

    Viele Grüße

    Babsi :)

    Wir fordern zur Rücknahme auf. Erfolgt keine Rücknahme, ergeht kurzer Zurückweisungsbeschluss.

  • Ich denke mal, wer in den Fällen belehrt, wo d. Schuldner*in keinen RSB-Antrag gestellt hat (mit der Begründung, steht halt so in § 175 InsO), muss auch hier belehren:P

    den Schuldner ohne RSB-Antrag belehre ich, weil durch die Anmeldung und Prüfung des bes. Rechtsgrunds wird dieser tituliert und schafft nach der InsO einen Vollstreckungstitel zur erweiterten Vollstreckung gem. § 850 f

    eine GmbH belehre ich nicht - die juristische Person kann keine unerl Hdlg begehen (höchstens deren handelnde Personen). Vollstreckung 850 f gg jurist. Person geht auch nicht

  • die JP kann durchaus für Deliktsforderungen "haften" arg. e § 31 BGB. Das deliktische Handel eroflgt durch die Organe, die Gesellschaft haftet hierfür. Ob nun gegen eien Gmbh eine Forderung aus L&l oder Delikt geltend gemacht wird, ist mir so ziemlich egal. Maßgeblich ist die Feststellung des Zahlungsanspruchs.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Im regulären Rechtsstreit behandeln wir einen entsprechenden Feststellungsantrag wegen § 393 BGB (sperre einer Aufrechnung gegen eine solche Forderung) auch gegenüber einer juristischen Person als zulässig.

    Reicht das nicht auch im Insolvenzverfahren?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Im regulären Rechtsstreit behandeln wir einen entsprechenden Feststellungsantrag wegen § 393 BGB (sperre einer Aufrechnung gegen eine solche Forderung) auch gegenüber einer juristischen Person als zulässig.

    Reicht das nicht auch im Insolvenzverfahren?

    Im Insolvenzverfahren einer juristischen Person wird das Attribut der Forderung durch die Eintragung in die Tabelle nicht festgestellt, zumal auch kein Widerspruchsrecht der Schuldnerin gegen eine solche Feststellung besteht.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Delikt wird geprüft, Verschuldensgrad nicht, da es nur um Zahlungsansprüche geht.

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    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
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