Mein Justizpostfach (MJP) für Betreuer

  • In meinem Büro nutzen wir eine kostenpflichtige Software für den elektronischen Rechtsverkehr.
    In der Praxis funktioniert das - bis auf anfängliche Schwierigkeiten mit dem eEB und wenigen Rechtspflegern, die darüber irritiert waren, dass die Dokumente nicht mehr handschriftlich signiert waren, sehr gut.
    Im hiesigen Landkreis besteht jedoch die Absprache, dass wir Rechnungslegungen weiterhin auf dem Postweg einreichen, da die Belege nicht sortiert ankommen.
    Als ehrenamtlicher Betreuer nutze ich das MJP nicht, da die Verifizierung dort nur über den Personalausweis funktioniert und somit die Privatanschrift verwendet werden muss - die Nutzung mit einer Büroanschrift dürfte daher ausscheiden. Weiterhin ist der Empfang einer Anforderung eines eEB nicht möglich.

  • Bei mir benutzen ein paar besonders kostenbewusste Berufsbetreuer das MJP. Scheint gut zu funktionieren, nur die fehlende eEB Funktion und die nicht vorhandene Benachrichtigungsfunktion sind dem Vernehmen nach etwas lästig.

  • Zitat

    Im hiesigen Landkreis besteht jedoch die Absprache, dass wir Rechnungslegungen weiterhin auf dem Postweg einreichen, da die Belege nicht sortiert ankommen.

    Wegen der Sortierung gibt es in Berlin sogar ein Hinweisblatt. Die Sortierung funktioniert bei uns automatisch, wenn man die Dokumente wie folgt sortiert:

    Zitat

    In den Dateinamen sollen alle übermittelten Dokumente jeweils mit einer vorangestellten Nummerierung versehen werden. Der leitende Schriftsatz erhält immer die Nummer 00. Die Anlagen werden beginnend mit der Nummer 01 fortlaufend nummeriert. Nur die vorangestellte Nummerierung in den Dateinamen führt bei den Gerichten zum Ausdruck in der von Ihnen gewünschten Reihenfolge. Sofern Sie eine dreistellige Zahl an Anlagen einreichen, erhält der leitende Schriftsatz die Nummer 000 und die Anlagen eine fortlaufende Nummerierung beginnend mit der Nummer 001.

    Außerdem sollen die Betreuer gebeten werden, die Belege nicht einzeln beizufügen, sondern die Kontoauszüge und Belege jeweils zu einem Gesamt-PDF zusammenzufassen. Wie das technisch geht weiß ich nicht. Vorgeschlagen wird die Aufteilung in insgesamt sieben PDFs, die so sortiert werden können:

    001 Anschreiben

    002 Bericht

    003 Vermögensübersicht

    004 Rechnungslegung (Aufstellung) – Abrechnung über Konten

    005 Vergütungsantrag

    006 Kontoauszüge

    007 Belege etc.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Das wäre eine sehr gute Idee die Sache im Online-Lexikon Betreuungsrecht einzustellen. Dankeschön lieber HorsD.

    Gestern habe ich meinen ersten Schriftsatz mit dem MJP dem AG zugestellt. Heute war ein gründer Punkt und das Wort eingegangen sichtbar. Habe beim AG angerufen und erfahren, dass der Schriftsatz ordnungsgemäß. Scheint alles zu funktionieren... Kann ja auch mal passieren...

    Allerdings gibt es beim Hochladen der PDF Datei noch ein Problem. Man muss den Namen in eine Zahl abändern, sonst lädt das Programm die PDF Datei hoch.

    Bei dem eBO soll es bis 30.06.2024 eine kosenlose Web-Version geben. Man kann allerdings monatlich nur 8 Nachrichten verschicken.

    Aber vielleicht braucht man ja eBO ja überhaupt nicht wenn MJB funktioniert?

  • Gibt es für das Berliner Hinweisblatt einen Internetlink? Würde darauf gerne im Online-Lexikon Betreuungsrecht verweisen. Eigene Suche erfolglos.

    https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/service/hinweise-zur-elektronischen-einreichung-von-schriftsaetzen-und-anlagen-bei-den-ordentlichen-gerichten-berlins_final2.pdf

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ausfluss der Regelungen des § 2 Abs. 2 ERVV sind lokal unterschiedliche Festlegungen, s. a. https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe…weise/index.php.

    Da in ERV-Clients eine vorangestellte Zahl die Les- und Sortierbarkeit erleichtern soll, muss dies nicht zwingend auch im MJP gelten. Sicherer wäre es daher, dort mal ein Ticket zu eröffnen und nachzufragen.
    Das Rechtspflegerforum ist eher für den Austausch über die Festlegungen hilfreich...

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  • Das Hinweisblatt ist ganz allgemein gehalten und gilt für alle Fachbereiche. Die Aufteilung der RL ist eine interne Absprache, die erst kürzlich getroffen wurde. Sie muss auch erstmal in der Praxis erprobt werden, ich kann noch nicht abschätzen, wie sie sich bewährt. Das gilt auch erstmal alles nur für Berlin.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Werde das mit entsprechendem Hinweis einstellen. Was natürlich völlig irre wäre, wenn jede einzelne Landesjustizverwaltunt oder sogar einzelne Gerichte eigene Systematiken vorgeben würden. Für Betreuer, die für verschiedene Gerichte arbeiten odeR sogar mehreren Bundesländern (Beispiel Berliner oder Hamburger Speckgürtel, Rhein-Main-Gebiet) arbeiten, wäre das ja wohl ein Hohn. Von daher kann ich nur beten, dass das Berliner Beispiel sich allgemein durchsetzt. Ich werde das auch an die mir bekannten Softwareanbieter geben, vielleicht setzt sich ja auch eine „Abstimmung mit den Füßen“ durch.

  • Was natürlich völlig irre wäre, wenn jede einzelne Landesjustizverwaltunt oder sogar einzelne Gerichte eigene Systematiken vorgeben würden.

    Tja. Das ist Folge (1) einer föderalen Struktur und (2) des Umstands, dass die Problematik manchen Landesjustizministerien egal oder unbekannt zu sein scheint. Dann behilft sich halt jedes Gericht wie es kann.


    Siehe auch: Bundeslandspezifische Vordrucke für die Veräußerungsanzeigen (GrEStG).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • tom: Genau. Föderale Struktur, sachliche Unabhängigkeit jedes Rechtspflegers, Zeitmangel, und tausende von selbständig tätigen Betreuern, die sich ihr Büro jeweils individuell organisieren.

    Da die Betreuer immer für mehrere Gerichte tätig sind, hat jeder Rechtspfleger mit 200 Berufsbetreuern zu tun, und jeder Berufsbetreuer mit 50 verschiedenen Rechtspflegern. Wirkliche Absprachen zu treffen ist dann schwierig.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • tom: Genau. Föderale Struktur, sachliche Unabhängigkeit jedes Rechtspflegers, Zeitmangel, und tausende von selbständig tätigen Betreuern, die sich ihr Büro jeweils individuell organisieren.

    Da die Betreuer immer für mehrere Gerichte tätig sind, hat jeder Rechtspfleger mit 200 Berufsbetreuern zu tun, und jeder Berufsbetreuer mit 50 verschiedenen Rechtspflegern. Wirkliche Absprachen zu treffen ist dann schwierig.

    Deswegen wäre ja eine einheitliche Regelung wünschenswert. Aber die müßte vom Bund kommen.

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  • arveo secom - elektronischer Rechtsverkehr mit der Justiz – EITCO GmbH
    arveo secom sichert Ihnen den elektronischen Rechtsverkehr mit Justiz und Behörden über das eBO einfach mit dem vorhandenen Internetbrowser.
    www.eitco.de

    Ich habe heute mit der technischen Hotline arveo telefoniert. Dort war zu hören, dass es zu Problemen führt, wenn man das eBO neben MJP benutzt.

    Ich benutze seit gestern das MJP und glaube es reicht aus.

  • Was ist denn Sinn und Zweck des elektronischen Rechtsverkehrs? Alles nochmal per Papier hinterher?

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    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Grundsätzlich genügt die elektronische Übermittlung. Anderes gilt nur dann, wenn andere Vorschriften die Übermittlung von Originalen vorsehen. Dies kann zB bei Erbscheinsausfertigungen oder Vollstreckungstiteln der Fall sein.

  • An dem Beispiel wiederholt sich aber etwas anderes, dass auch bei der Belegeinreichung, zB bei Rechnungslegungen vorkommt, der Systembruch analog-digital. Liegt ein Beleg,zB das Attest analog vor, muss der Betreuer es selbst einscannen. Dadurch ist der Beleg nur noch ein Foto desselben - und natürlich manupulationsgefährdet - man denke an das Foto von Kate.

    Das Mindeste, was man verlangen sollte, wäre wohl eine Erklärung an Eides Statt, dass der Scan mit dem Beleg übereinstimmt. Denn auch eine Signatur sagt ja nichts über die Unveränderbarkeit aus, signiert wird erst nach dem Systembruch.

    Und zum Attest: ist es von vorne herein digital, kann der Arzt es doch auch direkt via eBo ans Gericht schicken; oder ist etwa das von Ärzten zu verwendende System nicht kompatibel zum EGVP?

  • Nein, ist es nicht. Der Arzt schickt die Sachen nirgendwo hin (keine Zeit und wird nicht bezahlt). Selbst als Arbeitgeber muss ich die AU-Meldungen selbst herunterladen und weiterleiten, obwohl die Krankenkassen die ja auch schon haben.


    Und was die Versicherung zur Übereinstimmung des Sans angeht: was soll er denn sagen außer "stimmt alles überein"?!

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