Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Der Gläubiger beantragt einen Pfüb. Titel sind ein VB, Urteil und KFB.
Der VB beinhaltet Hauptforderung, Verfahrenskosten, Nebenforderung, Zinsen.
Dann das Urteil: Der VB bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin Hauptforderung (2 Euro geringer als ursprünglich) nebst Zinsen, sowie weitere vorgerichtliche Mahngebühren (2 Euro die abgesplittert sind von HF), Auskunfts- und Inkassokosten (= Nebenforderungen lt. VB) zu zahlen. Beklagter trägt weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Im Urteil tauchen die Verfahrenskosten nicht mehr auf.
Deshalb habe ich mich auf den Standpunkt gestellt, die Verfahrenskosten sind nicht tituliert, sonst hätten sie im Urteil ebenso wie die Hauptforderungen, Nebenforderungen und Zinsen benannt sein müssen; daher zu streichen im Pfüb.
Die Gläubigerin wendet ein, dass aus dem Zusatz "hat die weiteren Kosten des Rechtsstreit zu tragen", ersichtlich ist, dass auch die ursprünglichen Verfahrenskosten von ihr zu tragen sind. Und insoweit die Titulierung gem. VB gilt.
Wie sehr ihr das?