Ich greife das Thema nochmals auf:
Es wurde 2017 ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht. Antragstellerin des Verfahrens ist also das Kind. Dieses ist 17 Jahre alt.
Nun habe ich die Mutter überprüft und bin zu einer Ratenzahlung von 178,00 € monatlich gekommen.
Darf ich daher nun gemäß der Entscheidung des keine nachträgliche Abänderung der Ratenzahlung machen?
OLG Brandenburg, Beschl. 18.05.2010, 9 WF 147/10, FamRZ 2011, 54