Rechtspfleger mit Abi 2,5

  • Hallo,

    ich habe mich dieses Jahr als Rechtspfleger in MV beworben und wurde auch vorläufig angenommen (Tests bestanden). Nun habe ich dieses Jahr grade frisch auch mein Abi mit einem voraussichtlichen Durchschnitt von 2,5.
    Ich weiß jetzt nur nicht ob das dem Oberlandesgericht ausreicht [Blockierte Grafik: http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/mods/smileys/images/undecided.gif]

    Einen vorgeschriebenen NC oder ähnliches ist auf den Internetseiten jedoch nicht zu finden.

    Hoffe jemand kann mir helfen ;)

    lG

  • Wenn du schon eine vorläufige Zusage hast (Herzlichen Glückwunsch dazu), dann müsste es meines Erachtens ausreichen, dass du nun überhaupt dein Abitur bestanden hast.

    Was stand denn in der vorläufigen Zusage, was erfüllt werden muss, damit daraus eine endgültige wird ?

  • Danke :)

    Auf der vorläufigen Zusage steht nur, dass ich bis zum nächsten Monat alle möglichen Dokumente (Führungszeugnis,Abschlusszeugnis, Gesundheitszeugnis....) zum Oberlandesgericht nach Rostock schicken solle.

    Unterschreiben musste ich bisher nur drei Formulare (Belehrungen und allgemeine Informationen wie Wohnverhältnisse) über die Beamtenlaufbahn... Einen Ausbildungsvertrag oder Ähnliches war jedoch noch nicht dabei.

  • Beamte bekommen am ersten Tag eine Ernennungsurkunde. Du kommst damit in ein hoheitliches Gewaltverhältnis. Ausbildungsvertrag ist deshalb nicht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Achso... Naja bei der Bundespolizei lief das alles ein wenig anders.. deshalb habe ich mich nur gewundert :confused:

    Ich weiß jetzt nur noch nicht genau wo ich wann am 1. August (eigentlich der erste Tag der Ausbildung) hin muss, da mir bisher nur die Zeitpunkte der Praktika mitgeteilten wurden! Aber ich hoffe, dass mir dies noch rechtzeitig gesagt wird :D

  • Hallo,

    ich habe mich dieses Jahr als Rechtspfleger in MV beworben und wurde auch vorläufig angenommen (Tests bestanden). Nun habe ich dieses Jahr grade frisch auch mein Abi mit einem voraussichtlichen Durchschnitt von 2,5.
    Ich weiß jetzt nur nicht ob das dem Oberlandesgericht ausreicht [Blockierte Grafik: http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/mods/smileys/images/undecided.gif]

    Einen vorgeschriebenen NC oder ähnliches ist auf den Internetseiten jedoch nicht zu finden.

    Hoffe jemand kann mir helfen ;)

    lG

    Soweit du jetzt noch:

    - dein Abi bestehst
    - ein problemloses Führungszeugnis hast
    - und der Amtsarzt keine Bedenken hat

    bist du dabei.

    Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß! ;)

  • und wenn es iwie doch nicht klappt, heisst es: aber der papabaer hat doch gesagt...;)

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Der ist wiederum schlau und gibt seinem Schrank die Schuld. :strecker

  • Also ich hab hier in Berlin einen Kollegen bei dem es genau so war. Soll heißen so wie papabaer es gesagt hat, war es bei ihm: Schon eine Zusage vorm Abi, also musste er nur noch bestehen.

    Auch hat das KG bei uns nicht allzugroßen Wert auf die Noten gelegt (natürlich durften sie nicht zu schlecht sein). Wichtiger war der Einstellungstest und das persönliche Gespräch.

    Viel Spaß dann in der Ausbildung :D
    MfG Soko

  • Okay danke für eure zahlreichen Antworten :daumenrau

    Dann muss ich ja jetzt nicht mehr allzu besorgt sein, dass meine schulische Leistung dem Standard des Rechtspflegestudiums nicht gerecht wird...:)

    Viele Grüße.

  • Mit einem Notendurchschnitt von 2,5 Rechtspfleger werden zu können, wäre früher ziemlich undenkbar gewesen.

    "Früher" ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff. Ich kenne einen Rechtspfleger (Prüfung locker bestanden - jetzt Rechtsanwalt), der eine 3 vor dem Komma hatte, als er vor über 20 Jahren damit anfing.

    "Ganz früher" gab es Postkutschen, da wären Mobiltelefone ziemlich undenkbar gewesen....

  • In Bayern kommt man mit einem Grundschuldschnitt von 2,5 in den Hauptfächern nicht aufs Gymnasium und gerade mal so eben noch in die Realschule.

    Aber wie sagt man so schön: Andere Länder, andere Sitten.

    Das Ergebnis kann man dann in den üblichen Bildungsstudien im Ländervergleich nachlesen.

  • Alter Falter, was für ein Post...

    Ich muss aber auch zu Bedenken geben, dass ich mich nach der Grundschule erst zu ca. 90 % für das Rpfl-Studium entschieden hatte :ironie:.

    Naja, wenn man solche Sachen liest, dann wird einem klar, warum die Bayern das Abi anderer Bundesländer nicht anerkennen und sich dann wundern, dass der Rest von Deutschland ... nun ja...

  • Mit einem Notendurchschnitt von 2,5 Rechtspfleger werden zu können, wäre früher ziemlich undenkbar gewesen.

    Ich kenne einen Rechtspfleger [...], der eine 3 vor dem Komma hatte

    Ich auch! :oops::D:cool:



    Ich kenne sogar mehr als nur einen, auch ich hatte nur 2,8. Bin ich deswegen ein schlechterer Rpfl? Ich denke nicht

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Task-Force-Rpfl:

    Behauptet ja auch niemand, genauso wenig wie es jemand von der Fragestellerin behauptet.

    Mir war nur an der Feststellung gelegen, dass es mit dem Notendurchschnitt eben so eine Sache ist. Denn nach meiner Ansicht macht es wenig Sinn, das Abitur einerseits zur Voraussetzung für das Ergreifen eines bestimmten Berufes zu machen, es dann aber andererseits ziemlich egal sein zu lassen, mit welchem Notendurchschnitt man dann letztlich abschneidet.

    Die angestrebte länderübergreifende Vereinheitlichung und Anerkennung des Abiturs wird im Ergebnis -wie auch in anderen Fällen- zu einer Verringerung der Anforderungen und zu einer qualitativen Verschlechterung der -nur optisch gut anzusehenden- Ergebnisse führen. Das ist immer so, wenn sich die "Guten" den "Schlechten" anpassen sollen. Ob das im Verhältnis von Deutschland zu Europa oder im Verhältnis der Bundesländer untereinander gilt, ist dabei ohne Belang.

    Sind wir mal ehrlich: Weiß auch jeder, oder?

    Aber der Zeitgeist ist eben auf Gleichmacherei gerichtet. Wenn man dann auch noch das sog. "bedingungslose Grundeinkommen" fordert und auf diese Weise das süße Nichtstun gleichwertig neben das Arbeitsleben stellt, braucht man sich über nichts mehr zu wundern.

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