Unzulässige Anträge aufnehmen?

  • Was mich mal intressieren würde:
    Muß ich als Rechtspfleger eigentlich unzulässige Anträge/Klagen aufnehmen? ALso wenn AST nicht prozessfähig ist, Anwaltszwang herrscht oder ähnliches?
    Bin drauf gestoßen weil auf Youtube ein Video gezeigt wird in dem der Rechtspfleger Protokoll verweigert und den AST aus dem Gericht wirft (Das Video ist über Stichwort "Rechtsbeugung? Gericht streikt, Wachtmeister spielen Richter" zu finden wen es intressiert).
    Ist das rechtens?
    henry

  • Es heißt Rechtsantragstelle und nicht Beratungs- oder Entscheidungsstelle.

    Die Rechtsantragsstelle ist dazu da, dem Verlangen des Gerichts auf ein schriftliches Verfahren genüge zu tun. Besteht ein Antragsteller auf die Aufnahme von Anträgen, Erklärungen etc, mache ich das.

    Allerdings haben bisher alle Hinweise auf die Anwaltspflicht gefruchtet, die Antragsteller sind wieder abmarschiert. Im Zweifel würde ich aber einen Antrag auf Ehescheidung aufnehemen, der Richter muß darüber entscheiden.

    In Betreuungssachen sind die Betroffenen ohnehin immer verfahrensfähig, egal in welchem Zustand sie sind. Da ist jeder Antrag aufzunehmen.

    Zum Video: Ist auch wieder nur ein Ausschnitt aus der Wirklichkeit. Vielleicht gab es ein langes Vorspiel? Vielleicht war Schlado und der Direktor nicht mehr im Haus? Vermittelt wird mit dem Video allerdings eine Obrigkeitsjustiz, die aus dem vorletzten Jahrhundert stammt.

  • Ich versteh grundsätzliuch die Diskussion über speziell dieses Thema nicht.

    Nehmt doch einfach die Sachen auf ?! Dann wird es eben schriftlich zurückgewiesen. Ist im zweifel sogar schneller als mit dem Antragsteller rumzudiskutieren.

    Ich hatte letzens Antragsteller die von einem Amtsgericht (RAST) weggeschickt worden sind, weil die für eine Vollstreckungsgegenklage nicht zuständig seien (was nicht stimmte, zuständig war dieses AG). Der Kollege hatte sogar die tolle Idee dies in einem Brief den Antragssteller mitzugeben. Als die bei mir aufgeschlagen sind habe ich die Klage dann für dieses AG aufgenommen. Den tollen Brief habe ich sicherheitshalber mal bei mir gelassen. Dort stand ausdrücklich drin, dass er die Klage nicht aufnimmt, weil er nicht zuständig ist... Unterschrift und Siegel... als ich da gelesen habe, ist mir nichts mehr eingefallen :eek:.

    Zwar hätte im diesesm Fall (Video) auch eine Antragsaufnahme nichts genützt. Das Video ist auch eine Unverschämtheit. Aber die Kollegin hört auch nicht zu... finde ich zumindest.

  • Mich würde mehr interessieren:

    Wie kam es zu einer Aufnahme?

    Wieso landet das Video im Netz?

    Wieso macht keiner etwas dagegen oder hat damit keinen Erfolg?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Der Rechtspfleger kann die Antragsaufnahme in sehr begrenzten Fällen ablehnen. Hab ich bei einem gerichtsbekannten Prozess- und Geschäftsunfähigen bereits gemacht. Insofern verweise ich auf die Entscheidung des KG 11 W 1 / 09 vom 09.02.2009 zu finder über Juris Gruss wulfgerd

  • Wenn Du Deinen Beitrag noch einmal editierst und das Az. richtig (mit den Leerzeichen) angibst, müßte theoretisch sogar die automatische Verlinkung hier klappen.;)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Mich würde mehr interessieren: Wie kam es zu einer Aufnahme? Wieso landet das Video im Netz? Wieso macht keiner etwas dagegen oder hat damit keinen Erfolg?

    Mir ist ein Fall bekannt, wo heimlich mit dem Handy in der Hemdtasche gefilmt wurde. Der Kollege hat es nicht mitbekommen.

    Das Problem dabei war, dass der Antragsteller bei dem mir bekannten Fall schon wusste, dass sein Antrag so nicht geht. Er wollte einfach nur provozieren (war schon in anderen Abteilungen sehr gut bekannt).
    Das Ganze wurde damals auch bei Youtube reingestellt, teilweise untertitelt und mit Paragraphen unterlegt.

    Es wurde auf Antrag des betroffenen Kollegen eine einstweilige Verfügung erlassen und ich glaube, man findet es nicht mehr im Netz. Ob die Sache der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde ist mir aber leider nicht bekannt.

    BTW: Im Zweifel nehme ich auch die unsinnigsten Anträge auf mit dem schönen Einleitungssatz: "... und bestand auf der Aufnahme folgenden Antrages:"

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Ich setze unter solchen Anträgen (nach dem Protokoll) den Satz:
    "Der Antragssteller bestand trotz intensiver Beratung auf die Aufnahme des Protokolls."
    Ganz selten lehne ich mal was ab, z. B. bei lallenden volltrunkenen Kunden oder schwer Gestörten, deren Sätze beim besten Willen keinerlei Sinn ergeben und ich mir bei der Antragsaufnahme ja auch nichts ausdenken darf. Ich hatte mal einen, der sich nicht unterbrechen ließ und mir über Stunden seine Lebensgeschichte (?) erzählen wollte, dabei aber weder zeitlich noch räumlich orientiert war. Nachdem er trotz vieler Hinweise nicht zu einem Antrag kam, habe ich ihn rausgeworfen.

  • Wie die Vorschreiber: Ich nehme auf und fertig.

    Als Arbeitsgericht habsch mich allerdings schon geweigert, einen Antrag auf Ehescheidung und ne Grundbucheinsicht aufzunehmen, dat lief aber problemlos.

  • Genau dieser Zusatz soll nach einer Entscheidung ( die ich jetzt auf die schnelle nicht finden kann, aber nachreiche) nicht in das Protokoll aufgenommen werden. Ist ja auch nicht relevant oder ? Fühl man sich dann auf der "sicheren" Seite ?

  • Auf der sicheren Seite fühlt man sich nicht.
    Aber jeder andere Bearbeiter kann daran erkennen, dass der Antragsteller sich nicht belehren ließ.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • ich mache den Zusatz auch, ansonsten kann man sich hinterher vom Richter anhören, warum man den Blödsinn aufgenommen hat. So weiß der Richter direkt Bescheid und gut ist. Ich meine auch mich daran zu erinnern, dass dieses selbst im Studium bereits so beigebracht wird ...

  • Genau dieser Zusatz soll nach einer Entscheidung ( die ich jetzt auf die schnelle nicht finden kann, aber nachreiche) nicht in das Protokoll aufgenommen werden. Ist ja auch nicht relevant oder ? Fühl man sich dann auf der "sicheren" Seite ?

    Das Wort "Beratung" hat m.E. zu unterbleiben, ansonsten sehe ich nicht, was gegen einen Zusatz spricht. Das kann vor allem wichtig werden, wenn es nach Kostenrechnungen für unsinnige Sachen Beschwerden gibt.

  • Genau dieser Zusatz soll nach einer Entscheidung ( die ich jetzt auf die schnelle nicht finden kann, aber nachreiche) nicht in das Protokoll aufgenommen werden. Ist ja auch nicht relevant oder ? Fühl man sich dann auf der "sicheren" Seite ?


    Daher setze ich den Zusatz nach dem Protokoll. In der RAST sind wir verpflichtet, den ASt. im Hinblick auf die Formulierung eines sinnvollen Antrages zu beraten. Daher kann man m. E. das Wort Beratung nehmen.

  • Genau dieser Zusatz soll nach einer Entscheidung ( die ich jetzt auf die schnelle nicht finden kann, aber nachreiche) nicht in das Protokoll aufgenommen werden. Ist ja auch nicht relevant oder ? Fühl man sich dann auf der "sicheren" Seite ?


    Daher setze ich den Zusatz nach dem Protokoll.


    Dennoch befindet sich der Satz dann auf der letzten Seite der Klage/des Antrages und wird dem Gegner entsprechend bekannt, oder?

  • Genau dieser Zusatz soll nach einer Entscheidung ( die ich jetzt auf die schnelle nicht finden kann, aber nachreiche) nicht in das Protokoll aufgenommen werden. Ist ja auch nicht relevant oder ? Fühl man sich dann auf der "sicheren" Seite ?


    Daher setze ich den Zusatz nach dem Protokoll.


    Dennoch befindet sich der Satz dann auf der letzten Seite der Klage/des Antrages und wird dem Gegner entsprechend bekannt, oder?


    Wir sind ein reines AG für Strafsachen, da gibt es keine Gegner außer der StA.

  • Danke.
    Also: weiterhin aufnehmen, es sei denn AST kann sich nicht verständigen.
    Zusatz reinnehmen und der Richter soll Klage ablehnen.
    Danke
    henry

  • Ich schreibe: Die Klage wurde wunschgemäß protokoliert.

    Da sollte ich auf der sicheren Seite sein. Fragt der Antragsteller nach, weise ich ihn auf meine vorher geäußerte Meinung hin und gut ist.

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