Guten Tag,
Sachverhalt: Alleinsorgeberechtigte Mutter schlägt für 17-jähriges Kind aus und beantragt die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung.
Frage 1: Was ist, wenn das minderjährige Kind im Laufe des Genehmigungsverfahrens Volljährig wird? Hier erhielt ich die Mitteilung vom Familiengericht, dass nichts weiter veranlasst wird, weil Kind volljährig geworden.
Frage 2: Was ist dann mit den Kosten der Erbausschlagung durch die Mutter, die kann ja schließlich nix dafür, wenn das Familiengericht monatelang für die Genehmigung braucht, die Sache hätte längst vorm 18. Geburtstag genehmigt sein können.
Frage 3: Wie geht's für das volljährige Kind weiter?
Nachgenehmigung durch das volljährige Kind (wenn ja in welcher Form und innerhalb welcher Frist) oder neue Belehrung, dass das Erbe ihm angefallen ist und neue 6-wöchige Frist?
Schöne Grüße Döner