Hallo Leute,
ich habe zur Zeit ein rein praktisches Problem mit uralten Testamenten und Erbscheinen.
Im Zuge einer Erbenermittlung wurden wir nach Nachlassvorgängen zum Erblasser, nenen wir ihn El, angeshrieben.
Tatsächlich haben wir - wahrscheinlich - einen Erbschein nach EL in der alten Sammlung. Dieser datiert von 1908 und ist handschriftlich in Kurrentschrift verfasst.
Aufgrund der echt mauen Handschrift ist niemand im Gericht in der Lage, diesen Erbschein noch zu entziffern.
Die Leseabschrift wurde irgendwann vernichtet; es ist nur noch das nicht lesbare Original vorhanden.
Wie verfahrt ihr in solchen Situationen?
Auf der einen Seite haben wir wahrscheinlich entsprechende Vorstücken, auf der anderen Seite kann niemand sagen, was da eigentlich drin steht.
Ein ähnlicher Sachverhalt besteht bei einem notariellen Testament, welches man aufgrund der Handschrift des seinerzeitigen Notars ebenfalls nicht mehr lesen kann.
Bei der SuFu kriege ich eine Fehlermeldung. Sollte es dazu schon ein Thema geben, dann bitte einfach verbinden.
Danke und schönen Abend noch.