Hallo,
ich habe einen Pfüb erlassen... Drittschuldner sind Erben aus einer Erbengemeinschaft. Ein Drittschuldner lebt in Frankreich, der andere in der Republik Südafrika. Der Gläubiger hat auf den erlass des Pfüb bestanden, öffentliche Zustellung habe ich verweigert, da die Adressen bekannt sind.
Vorschuss für die Übersetzungskosten/Zustellkosten ist da.
Jetzt meine ganz pragmatische Frage: Wie geht's jetzt weiter?
Zum einen handelt es sich ja meines Erachtens bei den Drittschuldnern um ausgewanderte Deutsche... braucht es da überhaupt eine Übersetzung?
Ich muss gestehen, dass ich bislang zumindest in Vollstreckung noch keine Auslandszustellung hatte... und in Zivil wurde mir das früher immer fix und fertig vorbereitet von der Geschäftsstelle. Nur jetzt stehen irgendwie ich und die Geschäftsstellen auf dem Schlauch...
Verfüge ich jetzt einfach erstmal, dass der Pfüb übersetzt wird? Müssen dann auch alle "unnötigen"/nicht-angekreuzten Teile des Pfüb übersetzt werden?
Wer muss den passenden Übersetzer ausfindig machen? Ich oder die Geschäftsstelle?
Laut Wikipedia sind ja das hier die Amtssprachen von Südafrika: Afrikaans, Englisch, Süd-Ndebele, isiXhosa, isiZulu, Nord-Sotho, Sesotho, Setswana, Siswati, Tshivenda, Xitsonga... kann ich den Pfüb dann einfach ins Englische übersetzen lassen?