Deine Rechtsansicht ist absolut zutreffend (zumindest bei nicht befreiten Betreuern). Ich verschwende auch regelmäßig meine Zeit damit, Rechnungslegungen von SGB XII Beziehern zu prüfen, aber der Gesetzgeber will es halt so. Ich habe mich mit meinen Betreuern so geeinigt, dass die (gerade bei geringen Vermögen) die Kontoauszüge aus dem Online Banking ausdrucken dürfen und die Buchungen in den Auszügen mit den Belegnummern versehen (statt einer selbst gefertigten Liste mit allen Buchungen). Das vermindert den Arbeitsaufwand erheblich. Die Betreuer die Kontoauszüge in eine Buchungsliste übertragen zu lassen ist in meinen Augen nur Beschäftigungstherapie.
Genauso habe ich das auch immer gemacht. Das nannte sich bei uns "vereinfachte RL". Darunter geht's aber nicht! Da könnten die Betreuer noch so viel meutern...
Kontoauszüge und Belege in einen Ordner heften sollte ja wohl jeder hinkriegen. (Ja, ich weiß, die Praxis kann anders aussehen.)