Hallo zusammen,
hier kam die Frage auf, ob als Nachweis des Vorversterbens des Ehegatten des Erblassers immer die Sterbeurkunde vorgelegt werden muss oder ob die Angabe "verwitwet" in der Sterbeurkunde des Erblassers genügt?
Und als zweite Frage: Müssen die Erben immer durch Heiratsurkunde Ihre Namensänderung nachweisen? Diese ist doch -jedenfalls nicht unmittelbar- Grundlage der Erbberechtigung oder? Allerdings lässt sich nur so zweifelsfrei die Personenidentität feststellen. Hatten bisher immer drauf verzichtet, die Heiratsurkunden nachzufordern, wenn sie nicht gleich mit vorgelegt wurden.
Vielen Dank schon mal.