Der Betroffene hat ausschließlich Gemeinschaftskonten mit seiner Ehefrau. Es ist nun ein ehrenamtlicher Dritter als Betreuer mit VS bestellt. Die deutsche Großbank verweigert jeden Zugriff durch den Betreuer auf die Konten, mit der Begründung, dass es Gemeinschaftskonten sind und er (derzeit) nur für den Ehemann zum Betreuer bestellt ist.
Bin etwas ratlos und würde dem Betreuer gerne irgendwas Handfestes an die Hand geben, finde aber dazu nichts, außer natürlich, dass er im Rahmen seiner Vertretungsmacht freilich für den Betroffenen handeln und auch auf die Gemeinschaftskonten zugreifen darf.
Habt ihr irgendwelche Tipps oder gar Rechtsprechung zu dem Problem der sich querstellenden Bank?