Hallo,
ich habe einen Erbscheinsantrag für eine philippinische Erblasserin.
Die Erblasserin hat zuletzt in Deutschland gelebt, war jedoch bis zu ihrem Tod philippinische Staatsangehörige. Geheiratet hat sie 1984 auch auf den Philippinen.
Das Ehepaar hat zwei gemeinschaftliche Kinder und ein minderjähriges Kind von den Philippinen gemeinsam adoptiert.
Ein Testament gibt es nicht.
Nun meine Frage:
Meiner Ansicht nach findet hier philippinisches Erbrecht Anwendung, da die EuErbVO nicht anwendbar ist, oder?
Hat jemand irgendwelche Tipps hinsichtlich Literatur zum philippinischen Erbrecht? Wir haben hier im Amt zum internationalen Erbrecht keine aktuelle Literatur...