Der 287a mit der Zulassung zur restschuldbefreiung enthält doch gar keine zeitliche Angabe wann über die Erteilung zu entscheiden ist. : ".... s[FONT=&]o stellt das Insolvenzgericht durch Beschluss fest, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach den §§ [/FONT]295[FONT=&] und [/FONT]295a[FONT=&] nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ [/FONT]290[FONT=&], [/FONT]297[FONT=&] bis [/FONT]298[FONT=&] nicht vorliegen."
Wenn jetzt schon nach 3 und nicht erst nach 6 Jahren entschieden wird, widerspricht das doch gar nicht diesen Beschluss [/FONT]
Zumal in den bisherigen Verfahren waren die 6 Jahre doch auch nicht das Maß der Dinge. Bei 35% gabs 3 Jahre, bei Verfahrenskostendeckung 5 Jahre. Wie soll das denn damit in Einklang gebracht werden?
Ich konnte ja so einiges von Herrn Frind nachvollziehen (insbesondere die Probleme hinsichtlich der Rückwirkung), aber diese Wortklauberei ist mir zu weit hergeholt. Gerade bei Formulierungen ist doch nun mal der wahre Sinn zu ermitteln. Tatsächlich konnte ich aber die Probleme der Rückwirkung nachvollziehen. Aber nun gut. Wichtig fände ich nur, dass das "Problem" bis in 3 Jahre gelöst ist; und dafür hat der Gesetzgeber ja nun wahrlich noch genug Zeit.
Das stand im Gesetz.Explizit. Und das Gesetz galt erst für Verfahrenseingänge ab 01.07.2014 meine ich.
Nun hat d. Sch. eine Abtretungserklärung über 6 Jahre abgegeben. Als Prozesshandlung. Er war auch erstmal nicht in Kenntnis, dass das Gesetz geändert werden soll und konnte nicht darauf vertrauen.
Und ja, ich finde es zumindest fragwürdig, den wahren Sinn eines Gesetzes zu ermitteln...da bin ich ganz bei Frind.
Und ja man hätte einen Zusatz ähnlich der Staffellösung aufnehmen sollen:
Eine in der Abtretungserklärung erklärte, anderslautende Abtretungsfrist ist insoweit unbeachtlich.
Hat man ja bei der Staffellösung auch gemacht.
§287 I InsO n.F. Spricht von einer Abtretungserklärung über drei Jahre, die beizufügen ist.
Beigefügt wurde aber eine Abtretungserklärung über 6 Jahre.
Wortklauberei finde ich das nicht, hier wurde ziemlich unsauber gearbeitet in meinen Augen.
Schade eigentlich. Ich wünsche mir eigentlich, dass hier ein Gl. mal Radau macht.
Es bleibt auf jeden Fall spannend.