Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf öffentliche Zustellung auf dem Tisch. Bisher waren meine Fälle immer eindeutig und die Voraussetzungen lagen vor.
Nunmehr ist der Beklagte unbekannt verzogen. Der Klägervertreter legte eine negative Einwohnermeldeamtsauskunft vor. So wie in zahlreichen Kommentaren beschrieben akzeptierte ich diese allein nicht, da diese nicht ausreicht und bat um weitere Nachforschungen.
Nunmehr legte mir der Klägervertreter einfach drei weitere negative Einwohnermeldeamtsauskünfte vom 14.07., 15.07. und 19.07. vor.
Zwar steht in den Kommentaren, dass eine Einwohnermeldeamtsauskunft nicht ausreichend ist, aber die Vorlage mehrerer so kurz aufeinanderfolgender Online-Auskunftsanfragen sehe ich trotzdem als kritisch an, was sagt ihr? Würdet ihr dies als Nachweis des unbekannten Aufenthalts gelten lassen oder noch weitere Nachforschungen verlangen?