Ich würde gern mal eure Meinungen aus der Praxis hören.
Die Ehefrau des Erblassers beantragt einen Erbschein. Kinder sind nicht vorhanden. Die Eltern sind vorverstorben. Die entsprechenden Sterbeurkunden müssen noch besorgt werden. Geschwister sind ebenfalls nicht vorhanden. Also wären noch die Großeltern als Erben berufen, wenn sie noch leben würden. Nähere Angaben zu den Großeltern konnten nicht gemacht werden.
Wenn Beteiligte schon über 120 Jahre alt wären, verlange ich keine Sterbeurkunden mehr. Wie handhabt ihr das? Wo zieht ihr die Grenze?
Vielen Dank für die Antworten.