Wie will der nicht deutsch sprechende Vormund mit Behörden usw. klarkommen, wenn es schon an der Sprache scheitert (von der Kenntnis des sozialen Systems usw. mal ganz abgesehen)?
Gegenfrage: Wenn der Vormund nicht nur Übersetzungsprobleme hätte, sondern sogar taubstumm wäre, sollte man ihn dann von Behördenseite aus auch diskriminieren?