Hallo zusammen!
Ich habe eine Familiensache "geerbt", in welcher von meinem Vorgänger beabsichtigt war, die Vermögenssorge der Kindesmutter zu entziehen und für einen Teilbereich auf das Jugendamt zu übertragen.
Die Suchfunktion habe ich bereits genutzt, bin jedoch nicht so fündig geworden wie ich es gehofft hatte.
Folgender Fall:
Die Kindesmutter hat noch die Vermögenssorge. Trotz Hinweis des NL-Gerichts hat sie für ihre beiden Kinder nicht ausgeschlagen. Die Kinder sind somit Erbe geworden. Der Nachlass scheint überschuldet. In dem Ausschlagungsverfahren befinden sich einige Gläubigeranfragen.
Bereits vor ein paar Jahren wurde der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Recht zur Wahrnehmung medizinischer Belange entzogen und auf das JA als Pfleger übertragen.
Da die Kindesmutter nicht innerhalb der Frist ausgeschlagen hat, hat mein Kollege zwei Anhörungstermine mit der KM vereinbart. Sie ist jedoch zu keinem erschienen, so dass mein Kollege der KM mitgeteilt hat, dass er beabsichtigt, ihr die Vermögenssorge für den Bereich "Erbschaft nach der verstorbenen Frau X" zu entziehen. Zugleich hat er das JA angehört. Dies hat Übernahmebereitschaft erklärt.
Meine Frage: Reicht die Entziehung der Vermögenssorge bzgl. des Teilbereichs der Erbschaft aus? Oder muss dies ggfls. erweitert werden?
Da der KM ja bereits einige Aufgabenbereiche entzogen worden sind, erscheint es mir hier geboten, auch bzgl. der Vermögenssorge zu entziehen. Sie kümmert sich nicht um die Kinder.
Da die Sache ja schon so eingestiehlt worden ist, muss m.E. die Richtung beibehalten werden.
Wird dieser Bereich (Erbschaft) dann auch in dem bereits vorhandenen Pflegschaftsverfahren bearbeitet (Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.) und das JA erhält nur eine neue Urkunde?
Vielen Dank für Antworten.