Ich bekomme folgendes Schreiben eines Nachlassgerichts:
"... wird mitgeteilt, dass Frau soundso für ihr Kind K die Erbschaft ausgeschlagen hat. Ihr und Herrn XY wurde daraufhin mitgeteilt, dass zur wirksamen Erbausschlagung auch der weitere gesetzliche Vertreter diese erklären muss, was er bislang nicht getan habe. Der Nachlass dürfte überschuldet sein."
Ich bekomme das zur Kenntnisnahme und evtl. weiteren Veranlassung. Allerdings: Die Ausschlagungsfristen sind seit Wochen und Monaten vorüber, im vorliegenden Fall stammt der Schriftverkehr von November 2016. Ich bin ein wenig ratlos, was ich da noch machen soll.
Kann mich bitte jemand aufklären?