Hallo zusammen,
ich möchte mal eure grauen Zellen bemühen. Hab hier einen Nachlassfall, wo ich nicht mehr weiterkomme.
Ich habe zwei Söhne, deren Ausschlagungsfristen vor Ausschlagung abgelaufen sind, die aber ihre Erbenstellung bestreiten. Im Nachlassinsolvenzverfahren wurde dem Nachlasspfleger ein so gut wie wertloses Grundstück aus der Insomasse freigegeben. Nachlassinsoverfahren ist mittlerweile abgeschlossen. Die beiden (m.E.) Erben weigern sich, Erbscheinsantrag zu stellen.
Meine Überlegung, dann könnte die zuständige Stadt wegen der Steuern und Abgaben des fraglichen Grundstücks einen Erbscheinsantrag gem. § 792 ZPO stellen, scheitert daran, dass kein Vollstreckungstitel vorliegt. Die Abgaben und Steuern sind seit 2014 niedergeschlagen worden, da kein Barnachlass vorhanden war, so dass nunmehr keine Außenstände offen sind, die die Stadt titulieren könnte. Ein neuer Steuerbescheid würde an den Nachlasspfleger gehen, gegen den nicht vollstreckt würde. Man kommt wohl anscheinend an keinen Vollstreckungstitel, der die Stellung eines Erbscheinsantrags rechtfertigen könnte. Wie kriege ich denn nun die Kuh vom Eis? Solange die Erben nicht rechtswirksam festgestellt sind, kann ich doch auch die Nachlasspflegschaft nicht aufheben, weil dieses Grundstück vorhanden ist. Ich weiß leider im Moment keine Lösung. Habt ihr eine Idee?