Eingriff in sachliche Unabhängigkeit durch Verwaltung

  • zu #13 und #14:
    Ich finde den Rat, vorher genau zu prüfen, ob man wirklich als Rechtspfleger gehandelt hat, sehr wertvoll. Wenn wir zum Beispiel die im Ausgangsfall geschilderte Zinsberechnung nehmen:
    Wenn in einer Zivilsache das im KFB ausgewiesene Datum des Zinsbeginns kritisiert würde, wäre die einzig passende Antwort an die Verwaltung der Verweis auf § 9 RfplG.
    Wenn in einer Strafsache der Rechtspfleger nach einer Kostenfestsetzung gegen die Staatskasse seinen eigenen Beschluss auch ausführt, indem er ausrechnet, wie viel Euro Zinsen zusätzlich auszuzahlen sind, ist das genau genommen eine Haushaltsangelegenheit. Da könnte man mit einem Verweis auf § 9 RpflG auch schnell auf dem Bauch landen.

  • Das Hauptproblem bei diesen Dingen ist - leider - das unzureichende Selbstbewusstsein und das mangelnde rechtspflegerische Selbstverständnis der Kollegen.
    Bei Richtern wäre derlei undenkbar - und bei Rechtspflegern ist es dies auch.

    Das könnte mit daran liegen, dass es leider auch Verwaltungen gibt, die dem zutreffenden rechtspflegerischen Selbstverständnis mit Unverständnis begegnen.


    Rechtspflegerisches Selbstverständnis ist das eine, aber leider gibt es auch Kollegen, die es damit übertreiben. Man sollte sich nicht kleiner machen, als man ist - vollkommen richtig. Aber auch nicht größer. Rechtspfleger sind keine Richter. Punkt.

    Es gibt Behörden, da spielt viel politisches Taktieren da mit rein und man muss sich überlegen, was es für Folgen hat, wenn man seine Rechte wahrnimmt und sich selbst behauptet.
    Sowas ist ja überhaupt nicht mein Fall ;)
    Dass der PR auch nur "gegängelt" wird, spricht für ein ziemlich mieses Klima und eine Personalführung, die diesen Namen nicht verdient hat.

    Ein System, innerhalb dessen man sich überlegen muss, was es für negative Folgen hat, wenn man nichts anderes tut, als die einem vom System (angeblich) zugestandenen Rechte wahrzunehmen, ist schon vom Grundsatz her marode.


    Deine Meinung die Justiz betreffend ist hinlänglich bekannt und trifft zum überwiegenden Teil auch zu. Aber es wäre schön, wenn du mal aufhören würdest, diejenigen zu kritisieren, die versuchen, mit "dem System" klarzukommen. Von außen lässt es sich leicht schimpfen. Ich habe Respekt vor deinem Weg, aus den Missständen die Konsequenzen zu ziehen und die Justiz zu verlassen. Aber ebenso steht es jedem zu, trotz der Missstände in der Justiz zu bleiben.
    Wie Patweazle schon festgestellt hat, stimmt bei der Behörde des TO offensichtlich einiges nicht. Das ist aber nicht überall so.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Dass man sich nur im Hinblick auf in die Zuständigkeit des Rechtspflegers fallende Dinge auf § 9 RpflG berufen kann, dürfte sich ja wohl von selbst verstehen.

    Wobei der Rechtspfleger auch als UdG als unabhängiges Entscheidungsorgan entscheidet (Volpert, in: Schneider/Wolf, RVG, § 55, Rn. 67 und mWn auch Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt), unabhängig davon, ob man das jetzt dogmatisch aus § 9 RPflG herleitet oder nicht.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Darum geht es doch nicht. Das die Justiz überbelastet ist, ist unstreitig.

    Hier geht es darum, ob jemand ein 100er Pensum schafft und falls nicht, ob die Verwaltung eingreifen darf, kann oder m. E. sogar muss. Und das fällt m.E. klar unter die Dienstaufsicht.

    Und ob mutmassliche Fehler bei der Sachbehandlung unter § 9 RpflG fallen oder Sache der Dienstaufsicht sind. M.E. kommt es da immer drauf an.

    BTW: Biette 200 % in der LG 2.1 zuzüglich Vertretung in LG 1., auch wenn es nun ein Ende hat.

    Ruhestand oder Lottogewinn?

  • Mir fehlt hier immernoch die Antwort, wieso im Verfahren eingelegte Beschwerden zur Verwaltungssache werden. Wer legt es vor? Und warum? Gibt es etwa Absprachen mit der Geschäftsstelle, ein Doppel jedes Rechtsmittels in die Chefetage zu leiten?

  • Mir fehlt hier immernoch die Antwort, wieso im Verfahren eingelegte Beschwerden zur Verwaltungssache werden. Wer legt es vor? Und warum? Gibt es etwa Absprachen mit der Geschäftsstelle, ein Doppel jedes Rechtsmittels in die Chefetage zu leiten?

    Ja, das blieb bei der ganzen Diskussion bislang offen. Auch ich bin an entsprechender Aufklärung interessiert.

  • Dieses Problem ist keins.

    Beschwerde in #1 muss nicht die prozessrechtliche Beschwerde sein, es kann auch eine DAB sein oder einfach eine allgemeine Beschwerde, zB darüber, warum denn das alles immer so lange dauert, niemand erreichbar ist...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich kritisiere niemanden, weil er bei der Justiz tätig ist. Weshalb sollte ich das tun? Ich war ja selbst mehr als 30 Jahre dort tätig. Zudem ließe es sich bei einer solchen kritischen Einstellung - so sie vorläge - kaum erklären, weshalb ich die von mir angeblich in Bausch und Bogen kritisierten Kollegen dann hier im Forum bereits seit vielen Jahren unterstützen sollte.

    Wenn ich jemanden (im Übrigen: ohne Ansehen der Person) kritisiere, dann nur deshalb, weil ich der Ansicht bin, dass er seine Arbeit in der Sache nicht vernünftig oder fehlerhaft erledigt. Und da man von jedem - ganz gleich in welchem Beruf er tätig ist - erwarten kann, dass er vernünftig und fehlerfrei arbeitet, kann ich hieran auch nichts Verwerfliches erkennen, zumal die besagten Meinungsverschiedenheiten beim nächsten fachlichen Problem in der Regel auch schon wieder vergessen sind.


    Und dass ich froh bin, mich nicht mehr mit Dingen herumschlagen zu müssen, über welche die Kollegen hier ihr Leid klagen, kann man mir wohl auch niemand verübeln.

  • Mir fehlt hier immernoch die Antwort, wieso im Verfahren eingelegte Beschwerden zur Verwaltungssache werden. Wer legt es vor? Und warum? Gibt es etwa Absprachen mit der Geschäftsstelle, ein Doppel jedes Rechtsmittels in die Chefetage zu leiten?

    Ja, das blieb bei der ganzen Diskussion bislang offen. Auch ich bin an entsprechender Aufklärung interessiert.

    Es gibt immer wieder Leute die sich an die Verwaltung wenden, anstatt ein Rechtsmittel einzulegen, sei es aus Unkenntnis oder Querulantentum oder beidem.

    Ich verstehe den Sachverhalt so, dass genau das passiert ist. Und dann kommt es halt darauf an, wen man so als Behördenleiter hat...

    Ein Kollege wurde mal bei der Polizei angezeigt, weil er es gewagt hatte vor der Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung weitere Angaben und Unterlagen anzufordern.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Dieses Problem ist keins.

    Beschwerde in #1 muss nicht die prozessrechtliche Beschwerde sein, es kann auch eine DAB sein oder einfach eine allgemeine Beschwerde, zB darüber, warum denn das alles immer so lange dauert, niemand erreichbar ist...

    Der Sachverhalt ist halt einfach noch zu dünn und der Threadersteller glänzt durch Abwesenheit.

  • Ruhestand oder Lottogewinn?

    Kollege :)

    Yep, ich bin seit Montag nicht mehr alleine hier...

  • Rechtspfleger sind keine Richter. Punkt.

    Wieso? Nur weil Richter, was ihr Berufsverständnis angeht, ein ganz anderes Auftreten haben? Wieso soll sich ein Rechtspfleger durch die Verwaltung im Hinblick auf seine Sachentscheidung etwas vorschreiben lassen? Warum soll ein Rechtspfleger z.B. in Nachlasssachen aufgrund nunmehriger Aufgabenübertragung an ihn ein "weniger" sein, als der Richter, der vielleicht vor 2 Jahren -vor Aufgabenübertragung- noch zuständig war. Damals entschied ein Richter, heute ein Rechtspfleger. PUNKT.

    Einmal editiert, zuletzt von Einstein (2. September 2020 um 20:30)

  • So ist es.

    Ob man Rechtspfleger oder Richter ist, sagt ohnehin nichts darüber aus, ob und wieviel man vom Erbrecht versteht. Wenn ich daran denke, dass den Rechtspflegerin einmal ein Nachlassrichter vorgesetzt wurde, der nahezu unbeleckt im Erbrecht war, wird mir heute noch schlecht. Dies artete in eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Rechtspfleger aus, weil die Begründung von Erbscheinsanträgen in komplizierten Fällen (Nacherbfolgen etc.) inhaltlich über Gebühr ausgewalzt werden musste, damit es auch nur ja begriffen wird (wenn man Glück hatte).

  • Dieses Problem ist keins.

    Beschwerde in #1 muss nicht die prozessrechtliche Beschwerde sein, es kann auch eine DAB sein oder einfach eine allgemeine Beschwerde, zB darüber, warum denn das alles immer so lange dauert, niemand erreichbar ist...

    Ganz genau.
    Alles, was an die Präsidentin oder die Verwaltung adressiert ist, wird hier der Verwaltung vorgelegt. Wenn dann festgestellt wird, dass es eine reines Rechtsmittel ist, erfolgt die Weiterleitung an die Abteilung.
    Andersherum gibt es auch als Rechtsmittel bezeichnete DAB, die die Abteilung an die Verwaltung weiterleitet.
    Und leider auch die Mischformen. Die machen alle Beteiligten besonders viel Freude.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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