Hallo,
ich wollte mal fragen, ob man als Rechtspfleger theoretisch auch später selbstständiger Gerichtsvollzieher werden könnte.
Würde man dann vom gehobenen Dienst in den mittleren Dienst degradiert werden?
Bräuchte man diese Gerichtsvollzieherausbildung ? Wahrscheinlich ja nicht, weil man als Rpfl ja eig Vollstreckungsrecht kann.
Ich beziehe mich eher auf das Bundesland NRW.
Vielen Dank im Voraus