Stellungnahme unserer Bez-Rev`s zur Frage, wie es bei Ausschlagungen mit anhängigen Verfahren aussieht: Wurde das Verfahren vor dem 01.08. angelegt, sind auch später erfolgende Ausschlagungen zu einem bereits anhängigen Verfahren dazugehörig anzusehen. Dabei wurde auch beachtet, dass man dann evtl. beim Notar 30 EUR + x zahlt und beim Gericht nochmals 10 EUR nach § 112 KostO. Aber man könne da nichts machen ... wo ist unsere kostenrechtliche Unabhängigkeit
Die Bezirksrevisoren sind Vertreter der Staatskasse, also Partei im Verfahren. Deren Stellungnahme hindert eine entgegenstehende Entscheidung des Kostenbeamten nicht. Gegebenenfalls wird durch das Gericht im Erinnerungsverfahren entschieden.