Diskriminierende Besoldung: VdR rät zum Widerspruch gegen Besoldung

  • Frage doch mal bei "deinem" Gewerkschafter.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das VG Koblenz, 6 K 445/13.KO hält die Besoldung in R.Pf. für verfassungswidrig und hat die Sache dem BVerfG vorgelegt.


    Interessant! Halte die Erfolgsaussichten aus Sicht der Beamten zwar nach der bisherigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung für gering, trotzdem mal wieder ein Signal in die richtige Richtung, damit die Politik vielleicht mal wieder dazu übergeht, die Beamten so zu besolden, dass ein Vergleich mit Gehältern in der freien wirtschaft nicht gescheut werden muss.
    :daumenrau

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hierzu in Sachsen: „Momentan steht's zwar - nach grobem Foul - 1:0 für den Freistaat, aber es ist noch nicht abgepfiffen ...“ griff der Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen Gerhard Pöschmann ... Klick.

    Der Freistaat hatte vor dem OVG Bautzen verloren und entgegen dieser Entscheidung alle 11.000 Widersprüche kurzerhand zurückgewiesen, sodass man zur (vorschusspflichtigen) Klage gezwungen ist.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Das VG Koblenz, 6 K 445/13.KO hält die Besoldung in R.Pf. für verfwidrig und hat die Sache dem BVerfG vorgelegt.

    Dabei geht es aber nicht um die Altersdiskriminierung sondern um die 1-%-Deckelung der Gehaltserhöhung.

    Die SPD in Hessen schreit bei dem gleichen Vorhaben von Schwarz-gruen ganz laut, das sei verfassungswidrig. komisch irgendwie. Vielleicht sollte mal jemand Frau D. und Herrn K. Auf die Meinung der Kollegen im Nachbarland aufmerksam machen.

  • Hierzu in Sachsen: „Momentan steht's zwar - nach grobem Foul - 1:0 für den Freistaat, aber es ist noch nicht abgepfiffen ...“ griff der Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen Gerhard Pöschmann ... Klick.

    Der Freistaat hatte vor dem OVG Bautzen verloren und entgegen dieser Entscheidung alle 11.000 Widersprüche kurzerhand zurückgewiesen, sodass man zur (vorschusspflichtigen) Klage gezwungen ist.

    Die Sache ist noch unverschämter. Der Freistaat hat vor dem OVG ( weitgehend) verloren. Die Sache beim EuGH ist noch anhängig und sieht gut für den Kläger aus. Sachsen hat rückwirkend auf 2006!!! im Jahr 2013 das Besoldungsrecht geändert und dann alle Widersprüche mit Verweis auf die Rechtsänderung zurückgewiesen.

  • Hierzu in Sachsen: „Momentan steht's zwar - nach grobem Foul - 1:0 für den Freistaat, aber es ist noch nicht abgepfiffen ...“ griff der Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen Gerhard Pöschmann ... Klick. Der Freistaat hatte vor dem OVG Bautzen verloren und entgegen dieser Entscheidung alle 11.000 Widersprüche kurzerhand zurückgewiesen, sodass man zur (vorschusspflichtigen) Klage gezwungen ist.

    Die Sache ist noch unverschämter. Der Freistaat hat vor dem OVG ( weitgehend) verloren. Die Sache beim EuGH ist noch anhängig und sieht gut für den Kläger aus. Sachsen hat rückwirkend auf 2006!!! im Jahr 2013 das Besoldungsrecht geändert und dann alle Widersprüche mit Verweis auf die Rechtsänderung zurückgewiesen.


    Sehr kreativ - aber ob das haltbar ist? Ich habe da meine Zweifel und würde klagen. Das unverschämte daran ist, dass jeder Beamte zu diesem Schritt gezwungen wird, wenn er sich in diesem Zusammenhang noch Chancen ausrechnet. Das Klagen ansich sollte nicht das Problem sein, aber mit Klageerhebung wird eine dreifache Gebühr fällig, die zumindest die, die keine Rechtschutzversicherung haben, in die Knie zwingt. Was sagt denn der BDR Sachsen dazu? Die GdP Sachsen scheint da recht aktiv zu sein.

  • Der Vorstand des Verbands Sächsischer Rechtspfleger (so heißt der BDR Sachsen) hat seine Mitglieder am Morgen des 9. Januar 2014 per Mail informiert. Er hat ihnen drei in dieser Woche stattfindende Rechtsberatungstermine des sbb (also des dbb Sachsen) in den drei größten Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz mitgeteilt und gebeten, etwaige Fragen bis 12. Januar dem Vorstand mitzuteilen. Auch wurden Tipps zum weiteren Vorgehen gegeben und ein Musterklageschreiben in Aussicht gestellt.

  • Sehr kreativ - aber ob das haltbar ist? Ich habe da meine Zweifel und würde klagen. Das unverschämte daran ist, dass jeder Beamte zu diesem Schritt gezwungen wird, wenn er sich in diesem Zusammenhang noch Chancen ausrechnet. Das Klagen ansich sollte nicht das Problem sein, aber mit Klageerhebung wird eine dreifache Gebühr fällig, die zumindest die, die keine Rechtschutzversicherung haben, in die Knie zwingt.

    Viel schlimmer finde ich, dass auf diese Weise öffentlichkeitswirksam signalisiert wird, dass erstens bereits den Staat das Recht einen feuchten ... kümmert, von Anstand mal gar nicht zu reden, und zweitens ermuntert wird, das Faustrecht des finanziell Stärkeren doch einfach munter zu nutzen.

    Schauen wir mal, wann der erste Arbeitgeber, die erste Bank, die erste Versicherung auf die Idee kommt, die AGB oder Verträge rückwirkend zu ändern. Wem's nicht passt, der kann ja rückwirkend kündigen, nicht wahr? Und dann lassen wir es drauf ankommen, üblicherweise klagt ja nur ein Teil, die hält man hin und "vergleicht" sich irgendwann auf einen Bruchteil - Ziel erreicht, prima.

    Eine Diskussion über Werte oder Zustände in anderen Staaten braucht diese Staatsregierung jedenfalls nicht mehr zu beginnen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Eine Diskussion über Werte oder Zustände in anderen Staaten braucht diese Staatsregierung jedenfalls nicht mehr zu beginnen.

    Nun, hier war es nicht die Staatsregierung, auch wenn Sachsen sich "Freistaat" nennt. Die Landesregierung hat - nicht zum ersten Male - die sächsichen Beamten düpiert. Prangert man dies an, bekommt man zu hören: Dann geh doch!*. Will man aber in ein anderes Bundesland "auswandern", dann kommt plötzlich doch die Frage nach dem Tauschpartner ...

    Aus meiner Sicht war es ein krasser Fehlgriff, die Beamtenbesoldung den Ländern zu überlassen. Das Argument "Wettbewerb" ist ein Scheinargument, weil der Beamte eben nicht einfach so in ein Bundesland wechseln kann, das seinen Beamten mehr Respekt und Fürsorge entgegenbringt.

    *Gut nachzulesen sogar im Internet:
    http://www.bsbd-sachsen.de/Neuer_Kan..-2.doc


  • Sehr kreativ - aber ob das haltbar ist? Ich habe da meine Zweifel und würde klagen. Das unverschämte daran ist, dass jeder Beamte zu diesem Schritt gezwungen wird, wenn er sich in diesem Zusammenhang noch Chancen ausrechnet. Das Klagen ansich sollte nicht das Problem sein, aber mit Klageerhebung wird eine dreifache Gebühr fällig, die zumindest die, die keine Rechtschutzversicherung haben, in die Knie zwingt.

    Man kann ja PKH beantragen. In einem Thread (finde den Beitrag gerade nicht) hat jemand überschlägig errechnet, dass der Streitwert relativ hoch ist. Je nach persönlichen Verhältnissen scheitert das jedenfalls in niedrigeren Besoldungsgruppen möglicherweise nicht zwangsläufig an § 115 Abs. 4 ZPO. Überschlägig betrachtet, dürfte ein Alleinverdiener, verheiratet, 1 Kind, plus PKV und Wohnungskosten ohne weiteres auf € 2.000 abzusetzende Beträge kommen.

    Damit kann man vielleicht die Situation ganz gut verdeutlichen, dass eine staatliche Leistung in Anspruch genommen werden kann, um höhere Bezüge vom Staat zu erstreiten.

  • Jedenfalls sollte so ein Dienstherr satt mit Klagen überzogen werden! Hoffentlich werden dann bei den Verwaltungsgerichten wenigstens entsprechend neue Stellen geschaffen, um dort mit der Klageflut einigermaßen klar zu kommen...

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Jedenfalls sollte so ein Dienstherr satt mit Klagen überzogen werden! Hoffentlich werden dann bei den Verwaltungsgerichten wenigstens entsprechend neue Stellen geschaffen, um dort mit der Klageflut einigermaßen klar zu kommen...

    Machst Du Witze? Wozu denn das? Es geht doch um Einsparungen!

    Ich möchte nicht wissen, was sich die Kollegen denken, die das alles Schreiben und an den Mann bringen dürfen ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Das nichts passiert kann ja nicht sein, wenn das ganze für die Beamten positiv entschieden wird. Schließlich haben Angestellte auch Nachzahlungen erhalten, dann können Sie nicht bei den Beamten dann plötzlich sagen, huch das Geld ist alle, euch können wir nichts mehr zahlen, obwohl ihr gewonnen habt...

    Also ich habe auch Klage erhoben im Mai 2012 bereits. Der Vorschuss hat "nur" 363 Euro betragen, weil 3-fache Gebühr, aber aus einem Streitwert von pauschal 5.000,- €, was wohl bei Beamtenangelegenheit immer der Wert ist. So wurde mir das damals vom Verwaltungsgericht erklärt.

  • @ Bell:

    Und wie ist der Stand des Verfahrens derzeit?

    Wäre sicherlich im Interesse vieler hier, wenn Du von Zeit zu Zeit berichten würdest!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Der Vorschuss hat "nur" 363 Euro betragen, weil 3-fache Gebühr, aber aus einem Streitwert von pauschal 5.000,- €, was wohl bei Beamtenangelegenheit immer der Wert ist. So wurde mir das damals vom Verwaltungsgericht erklärt.

    Ich kann hier nur von dem sprechen, was ich von den bisher am VG (schon länger) anhängigen (Muster-)Verfahren weiß - da wurde auch der Einfachkeit halber zunächst ein Streitwert von 5000 € angesetzt und hieraus der Vorschuss berechnet. Zum Abschluss der Instanz wird dieser aber nochmal für den Einzelfall konkretisiert und richtet sich dann nach dem in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Streitwertkatatlog. Dieser wiederum sieht für Klagen, die die Besoldung betreffen vor, dass der 24-fache Betrag der monatlichen Differenz (zwischen gewährter und begehrter Besoldung) als Streitwert genommen wird (Punkt 10.4 des Streitwertkatalogs). Gerade bei den Jüngeren dürfte das dann locker die zunächst angesetzten 5000 € übersteigen.
    Da aber die Entscheidung, ob Klage eingereicht wird oder nicht, inzwischen bei den meisten hier ohnehin gefallen sein dürfte, ist diese "Diskussion" eher nebensächlich...

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