Hallo liebe Mitstreiter,
eine ganz simple Frage:
Kann es Aufgabe der Geschäftsstelle sein, Akten rauszusuchen, die dem zuständigen Rechtspfleger bereits vorgelegt wurden, nur weil dieser in den ihm vorliegenden Aktenstapeln nicht suchen mag?
Aus meiner Sicht erscheint mir diese Vorgehensweise grenzwertig, aber ich lass mich gerne eines besseren belehren...
Danke!